DAB Bank haftet für Falschberatung von Accessio AG

DAB Bank haftet für Falschberatung von Accessio AG
02.03.2015262 Mal gelesen
Das OLG München hat es als erwiesen angesehen, dass die DAB Bank Kenntnis von der Falschberatung der Accessio AG hatte, so dass die DAB Bank nunmehr für Schäden hieraus aufkommen muss.

Das OLG München geht in bereits vier ergangenen Entscheidungen davon aus, dass die DAB Bank für die Falschberatung der Accessio AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) gegenüber Anlegern zu haften hat. Die DAB Bank fungierte als kontoführende Bank für Tagesgeldkonten sowie als Depotbank. Das OLG München hat es als erwiesen angesehen, dass die DAB Bank Kenntnis von der Falschberatung der Accessio AG hatte, so dass die DAB Bank nunmehr für Schäden hieraus aufkommen muss. Der BGH hatte mit Urteil vom 19.03.2013 (Aktz. XI ZR 431/11) entschieden, dass eine positive Kenntnis der DAB Bank von einer systematischen Falschberatung aller Anleger durch die Accessio AG eine Haftung der DAB Bank begründen könne.


Die Accessio AG hatte Anleihen und Genussscheine vertrieben. Zur Kundengewinnung bot der Finanzdienstleister Tagesgeld mit einer hohen Verzinsung an, um den Kunden im Anschluss zum Teil riskante Genussscheine und Anleihen anzudienen. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen einer Sonderprüfung Anhaltspunkte für eine systematische Falschberatung bei der Accessio AG aufdeckt hatte, gelangte dies der DAB Bank offenkundig über ihr Aufsichtsratsmitglied bei der Accessio AG ab Mitte 2007 zur Kenntnis. Die DAB Bank ist deshalb als Haftungsgegner interessant, da die Accessio AG mittlerweile insolvent ist.


Geschädigte Anleger, die ab Mitte 2007 Wertpapiergeschäfte bei der Accessio AG getätigt haben und sich falsch beraten fühlen, sollten rechtliche Schritte gegen die DAB Bank prüfen lassen, sofern sie den Verlust nicht hinnehmen wollen.


Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.