Das Risiko des Schweizer Franken – Fremdwährungsdarlehen machen Anlegern zu schaffen

Das Risiko des Schweizer Franken – Fremdwährungsdarlehen machen Anlegern zu schaffen
25.02.2015215 Mal gelesen
Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken (CHF), die noch vor einigen Jahren eine gute Idee zu sein schienen, haben sich inzwischen zu einem massiven Problem für die Anleger entwickelt. Die Kreditnehmer sehen sich jetzt hohen Schulden ausgesetzt, wie die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei KAP

In seinem heutigen Special "Partner für den Mittelstand" berichtet das Handelsblatt über die Misere, in der sich viele Unternehmer und private Anleger derzeit befinden: Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken (CHF), die noch vor einigen Jahren eine gute Idee zu sein schienen, haben sich inzwischen zu einem massiven Problem für die Anleger entwickelt. Die Kreditnehmer sehen sich jetzt hohen Schulden ausgesetzt, wie die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichtet.
 
"Unsere Erfahrung mit derartigen Fremdwährungsdarlehen zeigt, dass es für Anleger diverse Möglichkeiten gibt, den entstandenen Schaden zu reduzieren oder im besten Fall ganz entfallen zu lassen" führt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, aus. "Neben der Möglichkeit, die Darlehen auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hin zu überprüfen, gibt auch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes den Anlegern die Möglichkeit, das Fremdwährungsrisiko auf die Bank zu übertragen und "nur" noch den ursprünglich aufgenommenen Euro-Betrag zu schulden. Die zwischenzeitlich erfolgten Zins- und Tilgungsleistungen wären hierauf selbstverständlich anzurechnen. Voraussetzung ist, dass dem Anleger die Risiken der Fremdwährungsfinanzierung nicht ausreichend deutlich im Vertrag dargestellt wurden, was in den uns vorliegenden Fällen praktisch nie der Fall war." erläutert Rechtsanwalt Thorsten Krause weiter.
 
Noch weiter geht die Folge eines wirksamen Widerrufes. Hier kann neben der Neuberechnung des  Darlehens in Euro auch verlangt werden, dass die Bank dem Anleger die Nutzungen ersetzt, also das, was die Bank in der Vergangenheit mit den Zahlungen der Darlehensnehmer "verdient" hat. "Hier entscheiden die Gerichte den Nutzungsersatz für den Anleger unterschiedlich: von einer Verzinsung in Höhe von 2,5 % Punkten über dem Basiszinssatz über die Eigenkapitalrendite der Bank bis hin zur Verzinsung, die die Bank auf Kontoüberziehungen von ihren Kunden verlangt hat, sind bereits Urteile gesprochen worden." berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, aus ihrer Erfahrung.
 
Gleich über welche Methode und gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich: Anleger die ein Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen haben, sollten sich bei einem hierauf spezialisierten Anwalt über die Möglichkeiten informieren mit möglichst geringem Schaden aus dem Darlehen auszusteigen. Die aktuelle Niedrigzinsphase in Deutschland bietet hierbei einen weiteren Anreiz zur Umschuldung.

Weitere Informationen finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter: Fremdwährungsdarlehen

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