MPC Leben plus IV: Anleger erhalten Angebot für Fondsanteile

MPC Leben plus IV: Anleger erhalten Angebot für Fondsanteile
28.11.2014357 Mal gelesen
Der Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus IV zieht das Interesse eines institutionellen Investors auf sich: Den Anleger der geschlossenen Beteiligung werden Kaufangebote unterbreitet.

Ende November 2014 erhalten Anleger des geschlossen Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus IV Post. Ihnen wird das Angebot des Luxemburger Unternehmens Luna Life Partner S. à. r. l. (hinter welcher das Unternehmen des US-amerikanischen Investors Flowers steht) unterbreitet, die Beteiligungen an dem Fonds aufzukaufen. Ob Anleger auf dieses Angebot eingehen, sollten sie nach einer genauen Lektüre des Angebotes und der anschließenden Überlegung, ob sich dies für sie lohnt, entscheiden.

 

Für Anleger, die sich gegen das Angebot entscheiden, sich aber dennoch mit der wenig erfreuliche Entwicklung des MPC Leben plus IV abfinden möchten, können andere Ansatzpunkte von Interesse sein. Anleger dieses Fonds, die sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten, hatten sich gefragt, wie die Entwicklung mit den einstigen Anpreisungen durch Bank- und Sparkassenberater zusammenpasst. Denn der Lebensversicherungsfonds wurde als wie dies mit den einstigen Anpreisungen des Anlageberatungsgesprächs zusammen passt. Wenn einem Anleger der Lebensversicherungsfonds als "sichere Kapitalanlage" empfohlen wurde, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief oder ob eine schadensersatzpflichtige Fehlberatung vorliegt.

 

Hinsichtlich einer möglichen Haftung wegen Beratungsfehlern sollten Anleger des MPC Leben plus aktuell beachten, dass Ansprüche 10 Jahre nach dem Beitritt verjähren. Da den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen verschiedene Beitrittserklärungen, die aus dem 2. Halbjahr 2004 datieren, vorliegen, sollten Anleger, wenn sie entsprechende Ansprüche verfolgen wollen, nicht allzu lange zögern. Verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden, allerdings kann die Verjährung (wenn sie noch nicht eingetreten ist) durch entsprechende Maßnahmen gehemmt werden.

 

Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Leben plus IV Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden oder auch wegen des nicht ganz einfach formulierten Angebots rechtliche Unterstützung wünschen, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Mehr Informationen zu MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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