Schifffonds in der Krise - Schiffahrtskrise noch nicht überwunden, aber Verjährung droht

Schifffonds in der Krise - Schiffahrtskrise noch nicht überwunden, aber Verjährung droht
17.10.2014287 Mal gelesen
Wie es scheint haben auch die Schifffonds die Schifffahrtskrise nach über fünf Jahren noch nicht überwunden, denn immer mehr Schifffonds melden Insolvenz an.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Mittlerweile haben wohl mehr als 400 Schifffonds einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, viele (vorläufige) Insolvenzverfahren wurden eröffnet, während andere noch versuchen den Untergang zu vermeiden. Häufig werden die Anleger seitens der Fondsgesellschaft aufgefordert, Nachschüsse zu leisten, um den Fonds noch zu retten. Dies verunsichert die Anleger, insbesondere da keine Erfolgsgarantie besteht und sie dem Fonds zumeist bei Zeichnung bereits erhebliche Anlagesummen zur Verfügung gestellt haben.

Regelmäßig kommt es durch die Aufforderungen zu Nachschüssen auch zu Spannungen zwischen den Eigenkapitalgebern, nämlich dann, wenn einige den Aufforderungen nachkommen und dadurch bessere Konditionen erhalten als auf die eigentliche Anlagesumme. Gerade in der später eintretenden Krise verfolgen diejenigen, die Nachschüsse geleistet haben, häufig andere Interessen als diejenigen, die keinen Nachschuss erbracht haben.

Betroffenen Anlegern ist anzuraten, sich mit einem im Kapitalmarktrecht tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zu beraten. Unter Umständen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, nämlich dann, wenn der Anleger fehlerhaft beraten wurde.

Im Rahmen einer Anlageberatung muss der Berater den Anleger anleger- und objektgerecht beraten. Unterlässt er dies, so handelt es sich dabei um eine durchaus schadenersatzbegründende Pflichtverletzung. Häufig wurde bei Schifffonds nicht über die Möglichkeit des Totalverlustes der Kapitalanlage oder andere bestehende Risiken aufgeklärt. Zudem wurden in der Vergangenheit häufig erhaltene Vermittlungsprovisionen nicht offen gelegt.

Um Ihre Rechte vollumfänglich geltend machen zu können, sollten Sie sich so früh wie möglich rechtsanwaltlich beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf die drohende Verjährung.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.