02.10.2014: Widerruf von Darlehensverträgen – Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen

02.10.2014: Widerruf von Darlehensverträgen – Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen
02.10.2014273 Mal gelesen
Bei falscher Widerrufsbelehrung können Darlehensverträge immer noch widerrufen werden. Als Folge müssen keine Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen geleistet werden und festgeschriebene Zinsen können neu verhandelt werden.

Wie in den letzten Tagen in den Medien und in der Wirtschaftswoche berichtet wurde, können Darlehensnehmer ihren Kreditvertrag widerrufen, wenn für diesen eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Bei sehr vielen alten Kreditveträgen vor dem Juni 2010 wurden falsche Widerrufsbelehrungen verwendet.

Ist das der Fall, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, sodass der Kreditvertrag noch widerrufen werden kann.

Das hat für den Kreditnehmer verschiedene wirtschaftliche Vorteile:

Wurde der Kredit vorzeitig abgelöst und mussten Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen geleistet werden, können diese bei Widerruf des Kreditvertrages von der Bank zurück verlangt werden.

Ebenso verhält es sich, wenn eine vorzeitige Ablösung geplant ist und die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen von der Bank verlangt wird. Bei einem Widerruf müssen diese Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen nicht gezahlt werden.

Haben Sie einen alten Kreditvertrag mit hohen Zinsen, die für 10 Jahre festgeschrieben sind? Ist Ihre Widerrufsbelehrung falsch, können Sie diesen Kreditvertrag widerrufen und mit der Bank jetzige marktübliche Zinsen vereinbaren. Derzeit ist das Zinsniveau sehr viel niedriger als vor einigen Jahren.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler vertritt vielzählige Mandanten in Sachen Widerrufsbelehrung gegen verschiedene Banken.

Möchten Sie ebenfalls Ihren Kreditvertrag widerrufen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.