Deutsche Forfait AG – Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Deutsche Forfait AG – Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
15.09.2014287 Mal gelesen
Die Deutsche Forfait AG hat mit einer Ad hoc-Mitteilung einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals bekanntgegeben. Nach Mitteilung der Gesellschaft wurde dies im Rahmen der Aufstellung der Bilanz für den Monat Juli und der Hochrechnung des Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt.

Die Deutsche Forfait AG hat angekündigt, für den 14. Oktober 2014 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.

Diese Entwicklung betrifft auch die Gläubiger der im letzten Jahr begebenen Unternehmensleihe (WKN: A1R1CC / ISIN: DE000A1R1CC4). Die Anleihe im Volumen von 30 Mio. Euro, die mit einem Kupon von 7,875 % p.a. ausgestattet ist, hat eine Laufzeit von 7 Jahren.

Als Grund für die Entwicklung wird von der Deutsche Forfait AG die Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014 genannt. Die Aufnahme in die Sanktionsliste hat nach Darstellung der Gesellschaft nicht nur dazu geführt, dass der Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt ist, sondern auch zu einem Rückgang der Erträge geführt. Zwar hat die Gesellschaft zwischenzeitlich Sparmaßnahmen eingeleitet. Wie das Unternehmen selbst einräumt, reichen diese aber nicht aus, um den Ertragsrückgang zu kompensieren.

Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte setzt eine Verbesserung der derzeitigen Situation der Deutsche Forfait AG voraus, dass es der Gesellschaft gelingt, die Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen. Anleger sollten daher die Entwicklung bei der Deutsche Forfait AG weiterhin aufmerksam verfolgen.

 

Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/anleihen-genussscheine/