Rentenversicherung widerrufen

Rentenversicherung widerrufen
31.07.2014247 Mal gelesen
Rentenversicherungen abzuschließen hat meist gute Gründe. Ebenso gute Gründe kann es geben, sie wieder auflösen zu wollen.

Wer allerdings an das Ersparte heranmöchte, der hat oft hohe Einbußen hinzunehmen, da die Versicherungen regelmäßig nur den Rückkaufswert auszahlen, der niedriger als die insgesamt eingezahlten Prämien ist. Es werden hohe Bearbeitungsgebühren berechnet und die insgesamt angefallenen Kosten abgezogen. Rückkaufswerte berücksichtigen in aller Regel nicht mal ansatzweise den Gewinn, denn das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherten gemacht haben. 

Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte bietet Kündigungswilligen mit dem Info-Portal www.widerrufs-recht.de Unterstützung beim Widerspruch von Rentenversicherungen an. Ein erfolgreicher Widerspruch führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages und löst die Auszahlung des angesparten Kapitals sowie eine angemessene Verzinsung aus.

Rechtsanwalt Podewils: "Ohne anwaltliche Unterstützung wird eine Anfrage eines Kunden in aller Regel vom Versicherungsunternehmen entweder gar nicht oder ablehnend beantwortet. Sie führen nicht passende Entscheidungen an oder lehnen eine Übertragung der Grundsatzentscheidungen aus falschen Gründen ab." Ein anwaltliches Schreiben wirkt Wunder, weiß Podewils: "Die Versicherungsunternehmen wissen ja, dass ihre Widerrufsbelehrungen falsch sind und gehen einem vom Anwalt angedrohten gerichtlichen Verfahren aus dem Weg. Die Versicherungen wissen ja, dass sie einen spezialisierten Anwalt nicht mit falschen Rechtsausführungen hinters Licht führen können". Aber: Das machen sie nicht freiwillig.

Weitere Infos dazu gibt es auf www.widerrufs-recht.de. Übrigens: Auch bereits gekündigte und ausgezahlte Versicherungen sind betroffen und können nachträglich in der berechtigen Hoffnung auf einen fairen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Zahlung widersprochen werden.

 

Mehr Informationen: http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-rentenversicherungen

 

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