Nicht jedem geschlossenen Fonds ist wirtschaftlicher Erfolg vergönnt. Für die jeweiligen Anleger kann sich dies durch Fondssanierungen bemerkbar machen. Ein Weg, um einer solchen Misere zu begegnen, sind Restrukturierungskonzepte mit finanzieller Beteiligung der Anleger. Doch nicht jedes Fondsmanagement setzt ausschließlich auf die freiwillige Beteiligung. Einige geschlossene Fonds forderten forderten ihre Anleger zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen auf.
Als Beispiele für solche Rückzahlungsforderungen dienen meist Schiffsfonds, da gerade bei solchen Fonds sich bereits zahlreiche Anleger mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen mussten. Zu den betroffenen Fonds gehören beispielsweise der Lloyd Fonds LF 50 Flottenfonds V, der im vergangenen Frühjahr Auszahlungsrückzahlungen forderte. Doch es gibt auch andere Beispiele. Vor einigen Monaten forderte der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Der Fonds verwies auf noch nicht bediente Bankenforderungen wegen Immobilienkrediten und reichte diese Forderungen an die Anleger weiter.
Doch nicht in jedem Fall kommen betroffene Anleger diesen Aufforderungen nach. Daher hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über die Rückforderungen eines geschlossenen Schiffsfonds zu entscheiden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Ein Schiffsfonds hatte von den Anlegern "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückgefordert. Die hieran anknüpfenden Rechtsstreite entschieden Gerichte zunächst zugunsten der Fondsgesellschaft - der Bundesgerichtshof urteilte zugunsten der Anleger. Denn es sei keine hinreichende vertragliche Grundlage für die konkreten Forderungen vorhanden. Entscheidungen zeigen, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist.
Was bedeutet dies nun für Anleger geschlossener Fonds, wenn sie sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen? Wie sich anhand der grob umrissenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erkennen lässt, sind die jeweiligen Vertragswerke und die konkrete rechtliche Grundlage der Forderungen von entscheidender Bedeutung. Daher kann können diese Entscheidung nicht automatisch auf jede Rückforderung eines geschlossenen Fonds übertragen werden. Dennoch signalisieren diese Entscheidungen deutlich, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist und dass es sich für betroffene Anleger lohnen kann, entsprechende Forderungen von Anwälten rechtlich überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen: Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen
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