Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungsverträgen – Rückzahlung der Prämien evtl. möglich

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungsverträgen – Rückzahlung der Prämien evtl. möglich
02.07.2014363 Mal gelesen
03.07.2014: BGH verurteilt Allianz zur Rückzahlung der gezahlten Prämien wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung!

Nach einem Bericht der Zeitschrift kapital-markt intern vom 09.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Allianz zur Rückzahlung der gezahlten Prämien verurteilt (Az.: IV ZR 76/11).

 

Grund hierfür ist die nach Ansicht des BGH fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Als Folge des Ganzen könnte dies bedeuten, daß viele Lebensversicherungs- und Rentenverträge aus den Jahren 1994 - 2007 nicht wirksam zustande gekommen sind.

 

Im Einzelnen müssen die Verträge überprüft werden, ob die Widerrufsbelehrungen korrekt waren oder nicht. Laut Schätzung von Prof. Hans-Peter Schwintowski im "Handelsblatt" vom 08.05.2014 könnten derzeit ca. 1 Million Verträge betroffen sein!

 

Wenn Sie in der Zeit zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, egal bei welchem Versicherer, lohnt es sich, diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, können sämtliche gezahlten Prämien vom Versicherer zurückverlangt werden.

 

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten! Wenden Sie sich gerne zur Überprüfung an uns!