Können sich Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag noch Schadensersatz fordern, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?

Können sich Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag noch Schadensersatz fordern, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?
25.06.2014257 Mal gelesen
Die Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag mussten sich 2012 sich zuerst mit der Schließung und später mit dem endgültigen Aus des Dachfonds abfinden. Für betroffene Anleger, die sich noch wehren möchten, bieten nun zwei neue BGH-Urteile Interessantes.

Vor rund 2 ½ Jahren erreichte der Fonds SEB Optimix Ertrag (ISIN: LU0066376558, WKN: 974891) einen Wendepunkt. Im Jahr 2012 mussten sich die Anleger binnen zwölf Monaten damit auseinandersetzen, dass der Dachfonds zuerst geschlossen und später sogar aufgelöst wurde. Diese Geschehnisse war für einige Anleger des SEB Optimix Ertrag eine Überraschung, denn nicht jedem Anleger war bewusst, dass Fondsschließung und -auflösungen möglich sind. Dies zeigte sich bei der Beratung von Anlegern des Fonds durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Das Schicksal des SEB Optimix Ertrag war in den vergangenen Jahren kein Einzelfall. Die Folge ist, dass Gerichte sich mit den Klagen enttäuschter Anleger offener Fonds befassen müssen. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen aus diesem Grund Prozesse für Anleger. In solchen Gerichtsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung über die Möglichkeit einer Rücknahmeaussetzung informiert wurden bzw. ob die Bankberater dies hätten tun müssen.

 

Im April 2014 wurde diese Streitfrage bezüglich offener Immobilienfonds höchstrichterlich entschieden: In der Anlageberatung mussten Bankberater die Anleger auf das Schließungsrisiko eines hingewiesen werden. Ein solcher Hinweis mussten sogar ohne eine entsprechende Frage des Anlegers erteilt werden. Dies deshalb weil es sich bei einer Schließung um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabe an die Fondsgesellschaft handelt (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

BGH: In der Anlageberatung ist ein Hinweis auf das Schließungsrisiko erforderlich

 

Da die Urteile zur Anlageberatung bei offenen Immobilienfonds ergingen, stellt sich die Frage, ob diese Entscheidungen auf für Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag nützlich sein können. Da es sich um zwei unterschiedliche Fondsarten handelt, können sie nicht unmittelbar auf Anlageberatungen zum SEB Optimix Ertrag oder anderen Dachfonds angewendet werden. Jedoch beruhen Dachfonds und offenen Immobilienfonds auf sehr ähnlichen Grundprinzipien. Zentrales Merkmal ist jeweils, dass die Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Grundprinzip durch eine gesetzlich festgelegte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme kann ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden.

 

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag, die von der Schließung und dem anschließenden Aus des Dachfonds überrascht wurden, nun selbst Ansprüche geltend machen? Dies hängt davon ab, wie das individuelle Beratungsgespräch abgelaufen ist. Wies die Beratung Defizite auf (z. B. weil die Berater nicht über die Möglichkeit einer Schließung aufklärten), liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Haben Anleger Zweifel haben, ob ihre Anlageberatung ordnungsgemäß verlief, sollte die Beratung rechtlich überprüft werden. Wenn Anleger des SEB Optimix Ertrag wissen möchten, wie es um ihren konkreten Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.

 

Weitere Informationen zu den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Ertrag befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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