Die Entwicklung, die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (ISIN: DE000SEB1AB7, WKN: SEB1AB) während der beiden letzten Jahre durchlief, spiegelt das Schicksal etlicher offener Immobilienfonds und auch Dachfonds wider: Der Fonds wurde geschlossen und später aufgelöst. Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P setzte im Februar 2012 die Anteilsrücknahme aus. Nach knapp zwei Jahren der Schließung wurde im Dezember 2013 von Fondsmanagement beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst werden soll. Die Liquidation des Fonds orientiert sich an der Abwicklung der Zielfonds und soll bis Juni 2017 andauern.
Dass ein offener Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann, war vor der tatsächlichen Schließung nicht jedem Fondsanleger bekannt. Für jene Anleger, die von der Schließung im Februar 2012 überrascht wurden und dieses Thema noch nicht abhaken möchten, können zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) Interessantes bieten: Das Gericht musste beurteilen, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass offene Immobilienfonds die Anteilrücknahme aussetzen können. Der BGH entschied, dass über die Möglichkeit von Fondsschließungen ungefragt aufgeklärt werden musste. Denn es handele sich eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können.
Wie können Urteile zu offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein?
Da die beiden Urteile die Anlageberatung zu offenen Immobilienfonds behandeln, sind sie Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nicht direkt anwendbar. Jedoch werden Dachfonds von ähnlichen Grundprinzipien und gesetzlichen Regelungen wie offene Immobilienfonds geprägt. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile jederzeit zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.
Konkreter Einzelfall bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten Anlegern offen stehen
Für die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P bedeutet dies, dass es vom konkreten Einzelfall abhängt, ob ihnen Ansprüche zustehen. Wenn Anleger zweifeln sollten, ob ihre Anlageberatung bzw. "Übertragungsberatung" aus der SEB Vermögensverwaltung ordnungsgemäß abgelaufen ist (z. B. weil die Möglichkeit der Fondsschließung nicht angesprochen wurden), sollte die Anlageberatung überprüft werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.
Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de