02.04.2014: CS Euroreal – Schadensersatzansprüche, Kaufangebot

02.04.2014: CS Euroreal – Schadensersatzansprüche, Kaufangebot
02.04.2014603 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger des CS Euroreal Prüfung des kaufangebots

Die geschädigten Anleger des CS Euroreal haben letzte Woche ein Kaufangebot für die Anteile an dem notleidenden CS Euroreal erhalten.

Frau Rechtsanwältin Köhler betreut vielzählige Mandanten, die aufgrund des CS Euroreal investiertes Geld verloren haben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen die Postbank, die den Fonds vertrieben hat. Wurden die Anleger falsch beraten, haben sie einen Anspruch auf Rückgängigmachung der Finanzanlage im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch wird gegen die Postbank geltend gemacht. Rückgängigmachung bedeutet, der Anleger erhält sein eingezahltes Geld zurück gegen Rückgabe der Anteile.

Falsch beraten wurden die Anleger, wenn sie eine sichere Anlage wünschten, was bei den meisten CS Euroreal Anlegern der Fall war. Spätestens ab dem Jahr 2008 war die Investition in offene Immobilienfonds keine sichere Anlage mehr und hätte somit sicherheitsorientierten Anlegern nicht verkauft werden dürfen.

Frau Köhler vertritt seit mehrerem Jahren viele Mandanten, die duch die Investition in offene Immobilienfonds geschädigt wurden. Sie prüft Ihre Ansprüche gegen die Postbank oder gegen andere Berater.

Bezüglich des Kaufangebots prüft Frau Rechtsanwältin Köhler die wirtschaftliche Effektivität ebenfalls für Sie.

Wünschen Sie eine Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de.