Windwärts-Fondsanleger sind verunsichert

Windwärts-Fondsanleger sind verunsichert
08.03.2014279 Mal gelesen
Investition im Bereich Erneuerbare Energien stehen hoch im Kurs. Leider sind die Anleger der Windwärts Energie GmbH verunsichert, wie die Entwicklung der Anlage weiter gehen wird. Sind nur die Genussrechte vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Windwärts betroffen?

Sind nur die Genussrechte von dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Windwärts Energie GmbH betroffen oder geht es jetzt auch den geschlossenen Fonds an den Kragen?

Die Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannoverist ein erfahrenes Emissionshaus und bietet verschiedene Anlageformen im Bereich der Erneuerbaren Energien an. So stellt sich die Windwärts jedenfalls selbst auf ihrer Homepage vor. Zitat:

Für den weiteren Ausbau müssen jedoch die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stimmen. Die Windenergie an Land ist das Rückgrat der Energiewende.

Als Kapitalanlagen bietet diese nicht nur Genussrechte, sondern auch geschlossene Fonds und Private Placements an. Wie bereits bekannt wurde, hat die Windwärts Energie GmbH am Freitag, den 07.02.2014, beim Amtsgericht Hannover die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Dies betrifft allerdings in erster Linie die 1.600 Genussrechtsinhaber. Durch die Genussrechte sind die Anleger mit ihrem Zeichnungsbetrag direkt an den Erträgen der Windwärts Energie GmbH beteiligt.

Sind neben den Windwärts Genussrechtinhaber weitere Windwärts Anleger betroffen?

Nun stellt sich die Frage für zahlreiche Fondsinhaber, welche Konsequenzen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Windwärts Energie GmbH für diese hat. Bei den durch die Windwärts angebotenen, geschlossenen Fonds können Anleger mit einer Einlage ab 3.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio an den Projekten im Bereich Erneuerbaren Energien investieren und so nach Aussage der Windwärts Miteigentümer der Anlagen werden. Zwar handelt es sich bei den geschlossenen Fonds in der Regel um eigenständige Projektgesellschaften, allerdings spielt hier die Windwärts Energie GmbH eine wesentliche Rolle. Schließlich sind es die Tochtergesellschaften der Windwärts Engergie GmbH, die die Windenergie- und Photovoltaikprojekte entwickeln.  So ist diese doch nicht nur Emissionshaus, sondern auch Muttergesellschaft der Wind- und Photovoltaikprojektgesellschaften.

Möchte man die Windwärts Energie GmbH insofern als „Muttergesellschaft“ sehen, bleibt das ungute Gefühl für die Tochtergesellschaften, ob diese ohne die Muttergesellschaft weiter fortbestehen können.

Geteilte Sorgen der Windwärts Energie GmbH Anleger:

Nervös warten zahlreiche betroffene Anleger der geschlossenen Windwärts-Fonds, da bisher keine Nachrichten über finanzielle Engpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten zu erhalten sind. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich diese Kapitalanlagenform der Windwärts entwickeln wird.

„Zahlreiche verunsicherte Anleger, nicht nur der Genussrechte, sondern auch der geschlossenen Fonds der Windwärts Energie GmbH haben sich an uns gewandt. Sie befürchten den Verlust ihrer angelegten Gelder, die nicht nur als Altersvorsorge, sondern bei vielen Anlegern auch aus ideellen Gründen als Beitrag zur Energiewende gedacht waren. Noch müssen sich Inhaber der geschlossenen Fonds nicht gleichermaßen große Sorgen machen, wie die Genussrechtsinhaber, die direkt an der Windwärts Energie GmbH teilhaben. Dennoch handelt es sich bei der Windwärts um das Dachunternehmen, weshalb die Zukunft der geschlossenen Fonds durch uns mit Argusaugen beobachtet wird“, so Rechtsanwältin Winker von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte.

Die Motivation der Windwärts Energie GmbH: „Unser Ziel ist die Umsetzung von Projekten, die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen und dabei Bürgern die Teilhabe am Ertrag ermöglichen“ klingt gut, muss aber nunmehr mit Skepsis betrachtet werden. Auch Anlegern der geschlossenen Fonds der Windwärts können Schadensersatzansprüche (§ 280 Bürgerliches Gesetzbuch) zustehen, sollten diese falsch beraten worden sein.

V.i.S.d.P.

Dr. Thomas Schulte
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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