S.W. Immo-Fonds 2051- Die Klagewelle rollt!

Aktien Fonds Anlegerschutz
20.02.2014386 Mal gelesen
Anleger der S.W. Immo Fonds 2051 müssen nicht klein beigeben. Erfolge vor Gericht geben Hoffnung!

Update: AG Limburg entscheidet ebenfalls zu Gunsten des Anlegers!

Aktuell auch das Amtsgericht Bonn!

S.W. Immo-Fonds 2051

S.W. Immo-Fonds 2051

Anleger der S.W. Immo-Fonds 2051, die in der Vergangenheit die Zahlung ihrer monatlichen Raten eingestellt- oder unregelmäßig bedient haben bekommen  nun vermehrt aus Stuttgart einen Mahnbescheid zugestellt. Die die schon einen Mahnbescheid bekommen hatten und Widerspruch eingelegt haben, bekommen die Abgabenachricht oder die Klagebegründung des für sie zuständigen Amtsgericht. Hintergrund ist der, dass vermeintliche Ansprüche auf Ableistung der Sparraten und Zinsen noch vor Ende der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Anleger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Mahngericht Stuttgart zugestellt bekommen, oder die Klagebegründung des zuständigen Amtsgericht, sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Häufig ist allein unter Verjährungsgesichtspunkten zumindest teilweise den Ansprüchen erfolgreich entgegenzutreten. Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Friedberg (Hessen) wie auch jetzt des Amtsgerichts Limburg, unterstützten zudem die Argumentation des Autors, wonach nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem vergleichbaren Fall bereits nach dem Gesellschaftsvertrag bereits keine weiteren Zahlungen mehr geschuldet sind.