Proven Oil Canada (POC): Auszahlungen an Anleger reduziert

Proven Oil Canada (POC): Auszahlungen an Anleger reduziert
20.02.2014319 Mal gelesen
Die Proven Oil Canada (POC) hat Ende vergangenen Jahres die Vorabauszahlungen an die Anleger reduziert. Anleger sollten daher ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus:
Das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC) legt geschlossene Energiefonds auf. Investiert wird dabei überwiegend in Öl- und Gasgebiete in Kanada. Aufgrund der hohen prospektierten Renditen und der kurzen Laufzeiten schien für die Anleger eine Investition in die POC-Fonds besonders attraktiv.

Doch seit Mitte 2013 häufen sich die schlechten Nachrichten für die Anleger. Zunächst mussten sie verkraften, dass alle Fondsgesellschaften in die COGI (Canadian Öl und Gas International Limited Partnership) zusammengeführt wurden, um Kosten zu senken. Zu dieser Kostensenkung gehörte offenbar auch, die Vorabauszahlungen an die Anleger zu kürzen. In einem Schreiben vom November 2013 wurde den Anleger zudem mitgeteilt, dass die Vorabauszahlungen 2012 zu hoch kalkuliert gewesen seien und dementsprechend angepasst würden.

Probleme bereitet den POC-Fonds offenbar die hohe Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadischem Öl. Aufgrund von Transportschwierigkeiten durch ein zu geringes Pipeline-Netz und schlechte Anbindung an die Weltmärkte müssen für kanadisches Öl Abschläge hingenommen werden. Zudem ist die Entwicklung des Öl- und Gaspreises stark von der globalen Nachfrage abhängig. Dies bekommen im Endeffekt auch die Fonds und damit die Anleger zu spüren.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Anleger Vorabausschüttungen erhielten, die auf Schätzungen und nicht auf konkreten Zahlen beruhten. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass alle Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden müssen.

Daher ist es für die Anleger ratsam, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn schon im Anlageberatungsgespräch hätten die Anleger auf die oben genannten und alle weiteren Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen. Ein Hinweis im Verkaufsprospekt reicht in der Regel nicht als Risikoaufklärung aus.

Darüber hinaus kann auch der Verkaufsprospekt auf mögliche Fehler überprüft werden. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Anderenfalls können Ansprüche auf Rückabwicklung des Geschäfts geltend gemacht werden.

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