Mode-Hersteller Strenesse kann Anleihen offenbar nicht pünktlich zurückzahlen – Gläubigerversammlung am 20. Februar

Mode-Hersteller Strenesse kann Anleihen offenbar nicht pünktlich zurückzahlen – Gläubigerversammlung am 20. Februar
04.02.2014290 Mal gelesen
Das Modeunternehmen Strenesse hat im März 2013 eine Anleihe über 12 Millionen Euro (WKN: A1TM7E, ISIN: DE000A1TM7E4) herausgegeben und mit 9 Prozent verzinst. Nun steckt der Mode-Hersteller offenbar in Zahlungsschwierigkeiten und hat zu einer Gläubigerversammlung am 20. Februar eingeladen.

Die Rückzahlung der Anleihe wäre zum 15. März 2014 fällig. Offenbar ist das Unternehmen dazu nicht in der Lage und strebt nun eine Verlängerung der Laufzeit um 3 Jahre an. Aufgrund der jüngsten Geschäftsentwicklungen und der angespannten Liquiditätslage seien die Bemühungen zur Refinanzierung der Anleihe nicht erfolgreich gewesen, teilt das Unternehmen mit. Bei der Gläubigerversammlung am 20. Februar soll ein Restrukturierungskonzept vorgestellt werden. Sollte die Versammlung dem Konzept zustimmen, ist der Mehrheitsbeschluss für alle Anleihe-Zeichner verbindlich.

"Ob ein Restrukturierungskonzept greift, muss abgewartet werden. Daher sollten sich die Anleihe-Zeichner bevor sie ihre Zustimmung geben oder verweigern, über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, so der Jurist.

Mittelstandsanleihen seien häufig ein riskantes Geschäft. "Die relativ hohen Zinsen klingen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase verlockend. Oft sind sie aber auch ein Hinweis darauf, dass die Anleihen mit Risiken verbunden sind. Diese sind aber für den Laien kaum erkennbar, so dass er umfassend über die Risiken aufgeklärt werden muss", erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus gelte es auch zu prüfen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und richtig sind.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Zeichner von Mittelstands-Anleihen.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

 

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