ALBIS Capital- Anleger erhalten Mahnbescheide und Vergleichsangebote

ALBIS Capital- Anleger erhalten Mahnbescheide und Vergleichsangebote
22.01.2014599 Mal gelesen
Albis Finance AG, Albis Capital, ehemals NordLeas AG Anleger sollten ihre Ansprüche, Vergleichsvorschläge und Mahnbescheide rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Aktuell: Berlin, 20.01.2014

Albis Anleger erhalten Mahnbescheide und sollten rechtzeitig Widerspruch einlegen:

Zum Jahresanfang 2014 erhielten einige unser Mandanten und Anleger der Albis Finance AG unterschiedliche Mahnbescheide. Zum Teil werden Anleger darin aufgefordert, vermeintliche Rückstände des Beteiligungsmodells "Sprint" zu begleichen. Andere Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt hatten, sollen ihre negativen Abfindungsguthaben zurückzahlen. 

Vergleichsangebote: Albis Finance, NordLeas AG: Classic, Plus und Sprint

Nach unseren Informationen erhalten derzeit und in naher Zukunft viele Albis Anleger von den Bevollmächtigten der Gesellschaften Vergleichsangebote. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn ein gut verhandelter Vergleich ist oft besser als ein Urteil.

Gerade bei stillen atypischen Gesellschaftsbeteiligungen an der NordLease AG und den sogenannten LeasFonds, mit Beteiligungsverträgen welche vielversprechend  "Classic, Plus oder Sprint" heißen und lange Laufzeiten haben, ist eine Prüfung dieser Vergleichsangebote durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aber wichtig und immer lohnend.

Schadenersatzansprüche aus Beratungshaftung und Prospektfehler:

Albis Anleger müssen und sollten nicht jeden Vergleich akzeptieren oder auf Mahnbescheide oder Zahlungsaufforderungen der Albis AG zahlen.
Die Anleger haben haben sich oft seit 1998 im Vertrauen auf eine ordentliche Beratung mit ihrer gesamten Altersvorsorge in Einmaleinlagen und Rateneinlagen an teilweise nun zahlungsunfähigen und liquidierten Gesellschaften. z.B. NL Nordleas, beteiligt. 
Soweit noch keine Verjährungen eingetreten sind, bestehen Schadenersatzansprüche der Anleger gegen Gesellschaft, Gründungsgesellschafter und Berater. Diese müssen unbedingt rechtzeitig geprüft und geltend gemacht werden.

Machen sie den Bock nicht zum Gärtner!

Hierbei sollten Anleger nicht den Bock zum Gärtner machen und sich etwa von den ehemaligen (Falsch-)Beratern oder sogar Bevollmächtigten der Kapitalanlagegesellschaft beraten lassen. Diese können und dürfen nur die eigenen oder Interessen ihrer Mandantschaft und Auftraggeber vertreten. Dies sind in einem Rechtsstreit naturgemäß nie die Interessen der geschädigten Anleger. 

www.kanzleimitte.de