Infinus-Gruppe - Antrag auf Insolvenz bei Future Business und Prosavus AG

Aktien Fonds Anlegerschutz
14.11.2013595 Mal gelesen
Von der Future Business KGaA (Fubus) und der Prosavus AG wurden nun Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Anleger, die Orderschuldverschreibungen der Fubus erworben haben, werden daher, auch nach Kündigungen, keine Rückzahlungen mehr erhalten. Forderungen gegen die Future Business können nach endgültiger Eröffnung nur noch in dem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt die Interessen von Geschädigten im Insolvenzverfahren. 

Da aufgrund des Insolvenzverfahrens wohl Anleihegläubiger der Fubus erhebliche Verluste drohen, ist nun vor allem die Prüfung relevant, ob und welche Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe oder gegen Anlageberater bzw. Anlagevermittler durchgesetzt werden können, um das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Die Prosavus AG hat den Erwerb von Genussrechten an ihrer Gesellschaft angeboten. Betroffen von diesem Insolvenzverfahren sind daher Käufer von Genussrechten der Prosavus.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Verantwortliche der Infinus / Future Business wegen des Verdachts des Betruges, so dass bei einer Bestätigung der Vorwürfe für Geschädigte die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt. Eine Haftung von Beratern ist denkbar, wenn der Anleger fehlerhaft beraten bzw. über die Hintergründe und Risiken unzutreffend aufgeklärt worden ist.

Unsere Kanzlei unterstützt und berät betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.