01.11.2013: Stratego Grund – Landgericht Berlin sieht Falschberatung durch Berliner Sparkasse - Achtung: Verjährung der Ansprüche droht

01.11.2013: Stratego Grund – Landgericht Berlin sieht Falschberatung durch Berliner Sparkasse - Achtung: Verjährung der Ansprüche droht
03.11.2013374 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat in einem Prozess von Frau Rechtsanwältin Köhler eine Falschberatung der Berliner Sparkasse bei einer Halteempfehlung hinsichtlich des Stratego Grund bejaht. Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Achtung - Verjährung droht zum 31.12.2013.

Das Landgericht Berlin hat in einem Gerichtsprozess, in dem Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler geschädigte Anleger des Stratego Grund Fonds vertritt, eine Falschberatung durch die Berliner Sparkasse angenommen. Der Kläger hatte eine Halteempfehlung durch die Berliner Sparkasse im Jahr 2010 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits vielzählige Zielfonds des Dachfonds Stratego Grund geschlossen oder befanden sich in der Abwicklung. Trotz Nachfrage des Klägers nach der Situation des Stratego Grund wurde er nicht über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Zielfonds aufgeklärt. Stattdessen wurde ihm ein Halteempfehlung ausgesprochen.

Der Kläger hatte ein sicherheitsorientiertes Anlageprofil.

Das Landgericht sah in dieser Halteempfehlung und der unterlassenen Aufklärung über die Situation der Zielfonds eine Falschberatung durch die Berliner Sparkasse, sodass der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals hat.

Das Landgericht Berlin und auch andere Landgericht in Deutschland sowie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilten bereits mehrfach, dass eine Falschberatung vorliegt, wenn die Bank nicht über die wirtschaftliche Situation der Zielfonds aufklärt und wenn die Anleger nicht darüber aufgeklärt werden, wie die (schlechte) finanzielle Situation der Zielfonds ist. Weiterhin wurde bereits mehrfach geurteilt, dass spätestens ab dem Jahr 2008 offene Immobilienfonds nicht mehr als sichere Finanzanlage verkauft werden durften.

Der Nettoinventarwert des Stratego Grund hat sich inzwischen halbiert und steht bei 17,35 €. Den Nettoinventarwert gibt die Kapitalanlagegesellschaft heraus. Dieser ist derzeit aber nicht zu realisieren. Der Börsenwert liegt derzeit bei 9,15 €. Dieser Wert ist an der Börse zu realisieren.

Somit sind inzwischen immense Kursverluste zu verzeichnen. Besonders seit September dieses Jahres sind die Werte enorm in den Keller gesunken. Bis Sommer dieses Jahres waren die Verluste noch nicht ganz so groß. Das bedeutet, die Situation verschlechtert sich rapide. Das lässt Rückschlüsse auf die Verkäufe des Fonds ziehen. Viele andere offene Immobilienfonds schaffen es nicht, ihre Immobilien zu veräußern. Das Angebot an Verkäufen von Immobilien über offene Immobilienfonds ist derzeit groß, da viele geschlossen wurden und seit Jahren abgewickelt werden. Dabei soll es laut Presseberichten viele Unwägbarkeiten geben. Viele Immobilienfonds bekommen ihre Immobilien nicht verkauft, sodass keine weiteren Ausschüttungen an die Anleger verteilt werden können und die Verluste der Anleger immer größer werden.

Geschädigte Anleger sollten unbedingt bis Ende des Jahres verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, da sonst die Ansprüche drohen zu verjähren. Dafür stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, u.a. die Klageerhebung.

Bitte wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler, Tel: 030 / 6500 6597 oder per Email an die: info@investmentschutz.de.