MPC Renditefonds: Verluste sind gegeben und Verjährung droht

MPC Renditefonds: Verluste sind gegeben und Verjährung droht
03.11.2013263 Mal gelesen
Verluste sind gegeben und Verjährung von Ansprüchen droht je nach dem Jahr der Empfehlung bzw. je nach dem Jahr des Vertragsabschlusses. Pflichtverletzungen hängen immer von der individuellen Aufklärung und Beratung ab.

Ca. 15 Renditefonds wurden seit dem Jahre 2001 von MPC aufgelegt.

Bei allen Fonds ist mit Verlusten zu rechnen. Dass Verluste eingetreten sind steht sogar fest. Hierzu gibt es eine ganze Anzahl von Gründen. Konkret haben Banken z.B. sogar auf die Verwertung von Policen bestanden. Dies aufgrund eines Verwertungsrechts bestehender Darlehensverträge.

Es handelt sich um geschlossene Beteiligungen, konkret um Beteiligungen in geschlossene Lebensversicherungsfonds. Investiert wurden insbesondere in bereits bestehende deutsche und britische Lebensversicherungen.

MPC ist seit ca. Mitte der 90 Jahre auf dem Markt. Der Vertrieb und die Empfehlung der Fonds erfolgte vorallem über Banken. Oftmals erfolgte die Beratung und Empfehlung unter anderem dahingehend, dass die Anlage gut oder auch sicher sei.

Anleger von geschlossenen Lebensversicherungsfonds wie der MPC Rendite-Fonds Leben Plus, der MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus und der MPC Rendite-Fonds Leben Plus Spezial können fehlerhaft beraten worden sein. Dies betrifft z.B. die einzelnen Risiken wie die hohe Fremdkapitalquote bis hin zum vorhandenen Totalverlustrisiko. Weiter die Nichtaufklärung zu den Kickbacks bzw. Rückvergütungen, Nichtaufklärung zur Haftung eines Kommanditisten und andere.

Die Kapitalanlagen wurden seit dem Jahr 2002 angeboten. Nach Ablauf von vollen 10 Jahren muss mit der endgültigen Verjährung der Ansprüche gerechnet werden (wurde z.B. die Kapitalanlage 2003 empfohlen so verjähren Ansprüche aufgrund einer Falschberatung im Jahe 2003 zum 31.12.13).

Der Verfasser war bei Beteiligungen in solche geschlossene Fonds erfolgreich und erreichte für Mandanten Rückabwicklungen. Maßgebend ist jedoch immer die im Einzelfall stattgefundene Aufklärung und Beratung und die damit verbundene Beweissituation. Eine individuelle Auswertung ist deshalb immer Voraussetzung, um die Erfolgsaussichten klar beurteilen zu können. Für eine solche Auswertung kann der Anleger sich an einen in diesem Gebiet tätigen und versierten Rechtsanwalt wenden.