Resch Rechtsanwälte - Projekt Rentenvorsorge: Täuschung der Anleger über Mietpoolertrag

Resch Rechtsanwälte - Projekt Rentenvorsorge: Täuschung der Anleger über Mietpoolertrag
28.10.2013341 Mal gelesen
Die Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG, die den Vertrieb für die Projekt Olvenstedter Straße 30, MD GbR, die Projekt Rentenvorsorge OHG und die Nordland Investment GmbH organisierte, täuschte Anleger über die erzielbaren Mieten.

In seinem Urteil vom 16.10.2013 hat das Landgericht Hannover festgestellt, dass anhand der von der Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Berechnung über die Höhe des im Mietpool A tatsächlich erwirtschafteten Mietertrages getäuscht worden ist. Die Projekt Olvenstedter Straße 30, MD GbR und deren geschäftsführende Gesellschafterin Nordland Investment GmbH sind wegen dieser Täuschung vollumfänglich zu Schadenersatz und Rückabwicklung verurteilt worden.

Ein Untervermittler hatte ausgesagt, dass er auf das Computerprogramm der Immo-Trade & Finance GmbH & Co. KG zugreifen und mit den vorgegebenen Daten über die Mietpoolausschüttungen für den Kunden eine Musterberechnung erstellen konnte.

Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass entgegen der in die Ankaufsberechnung eingestellten Mietpool-Ausschüttungen € 4,17 pro m², nur rund € 2,00 pro m² erwirtschaftet werden konnten und die Differenz durch Zuzahlung des Investors ausgeglichen worden ist.

Nach dem Ende dieser Subventionierung im Jahr 2010, hat die Mietpoolverwalterin im Juni 2010 allen rund 500 am Mietpool A beteiligten Eigentümern mitgeteilt, dass nur noch € 1,93 pro m² ausgezahlt werden können.

Mit diesem Schreiben haben die Eigentümer der am Mietpool A in Magdeburg beteiligten Objekte

Winckelmannstraße 29,

Leibnizstraße 25 / 28 / 34,

Annastraße 11,

Bergstraße 6,

Friesenstraße 56,

Maxim-Gorki-Straße 39 / 41 / 47,

Große Diesdorfer Straße 15 / 16 / 17 /21 / 22 und 250 / 251,

Klausener Straße 8,

Lemsdorfer Weg 8 / 10,

Liebknechtstraße 46,

Sternstraße 7 und 10,

Wolfenbütteler Straße 24,

Arndtstraße 49,

Wilhelm-Raabe-Straße 1,

Lindenstraße 6 / 8,

Schillerweg 1 / 2 / 3 / 4,

Breiter Weg 226,

Liebknechtstraße 44,

Olvenstedter Straße 30,

Hegelstraße 34,

Matthisonstraße 3,

An der Enckekaserne,

Kümmelsberg 11 und

Schleinufer 20

Kenntnis von der Subventionierung des Mietpools erlangt und wussten, dass die Darstellungen in den Verkaufsgesprächen nichts mit den tatsächlichen Mieterträgen zu tun hatten und sie arglistig getäuscht worden sind.

Die Schadenersatzansprüche gegen die Verkäufer verjähren 3 Jahre nach Kenntnis des Käufers von der arglistigen Täuschung, so dass die Ansprüche zum Ende 2013 zu verjähren drohen. Es besteht dringender Handlungsbedarf um verjährungshemmende Maßnahmen noch rechtzeitig einzuleiten!

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte rät allen Erwerbern von Wohnungen in den genannten Objekten prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall eine arglistige Täuschung vorgelegen hat und bewiesen werden kann. Wir erstellen für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.