Später möglicher Widerruf bei Darlehensverträgen, Rückabwicklung, Vorfälligkeitsentschädigung und weitere relevante Punkte

Später möglicher Widerruf bei Darlehensverträgen, Rückabwicklung, Vorfälligkeitsentschädigung und weitere relevante Punkte
30.09.2013900 Mal gelesen
Vorteile eines noch bestehenden Widerrufsrechts wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung ergeben sich aus der Rückabwicklung der empfangenen Leistungen. Die Bank muss auch gezogene Nutzungen herausgeben, eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt und eine günstigere Umfinanzierung ist möglich.

Bekannt dürfte vielleicht sein, dass Widerruf eines Darlehens bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auch lange nach dem Abschluss des Darlehensvertrages noch möglich ist.

Eine Verjährung des Widerspruchsrechts ist nicht möglich. Eine Verwirkung kann nach einer langen Zeit nur im Einzelfall in Verbindung mit anderen Umständen als Ausnahme der Fall sein. Auf ein Widerrufsrecht kann auch nicht verzichtet werden.

Auch bei Darlehensverträgen, die Verbraucher vor dem Jahre 2010 abgeschlossen haben können oft noch widerrufen werden. Dies deshalb, da Belehrung oftmals nicht ordnungsgemäß war. Gemäß der Rechtsprechung des BGH ist eine Belehrung zum Beispiel fehlerhaft, wenn dargelegt wird:

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

Aber auch dieses kleine Beispiel zeigt, dass die Belehrung fehlerhaft ist aber noch weitere Punkte speziell zu diesem Punkt zu prüfen sind.

Bei Verbraucherdarlehen ist auch notwendig, dass die Belehrung Hinweise nicht nur zu den Pflichten sondern auch zu den Rechten des Darlehensnehmers enthält und auch dass die Widerspruchsfrist nicht beginnt bevor der Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde oder einen schriftlichen Vertragsantrag übergeben wurde. Selbstverständlich müssen noch weitere Angaben in der Widerspruchsbelehrung enthalten sein.

Besteht gemäß dem Darlehensvertrag eine Zinsbindung für eine Anzahl von Jahren und wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, so entsteht für die Bank einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung kann erheblich sein. Dies kann insbesondere bei sogenannten endfälligen Darlehen der Fall sein.

Aber eine solche Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Verbraucherdarlehen besteht kein Anspruch wenn der Darlehensvertrag widerrufen wurde. Hierbei ist jedoch weiter zu beachten, dass der gesamte Vertrag noch nicht insgesamt sich erledigt hat, insbesondere durch eine Vereinbarung oder einer gemeinsamen Erklärung zur Erledigung.

Wird der noch mögliche Widerruf erklärt, so wandelt sich der Darlehensvertrag in ein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis um. Beide Vertragspartner müssen die empfangenen Leistungen zurückzahlen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Verzinsung für die Bank entfällt. Aus diesem Grunde besteht auch kein Anspruch mehr auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Bank hat demzufolge noch die Darlehenssumme zu erhalten und eine marktübliche Verzinsung für den Zeitraum für den der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag erhalten hatte.

Der Darlehensnehmer hat die bezahlten Zinsen zurück zu erhalten. Hierbei sei jedoch erwähnt, dass die Bank noch für jede Ratenzahlung bei einer ratenweisen Tilgung Nutzungen herauszugeben hat. Bei Banken wird gemäß der Rechtsprechung vermutet, dass die Bank in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes -5% über dem Basiszinssatz- Nutzungen gezogen hat und demzufolge diese herauszugeben sind.

Die zu erbringenden Leistungen von beiden Vertragspartnern müssen Zug um Zug erbracht werden.

Wurde mit dem Darlehen ein Kauf finanziert und bilden beide Verträge verbundeneGeschäfte, kann auch der finanzierte Vertrag rückabgewickelt werden. Sogenannte verbundene Geschäfte liegen nach § 358 Abs. 3 Satz 2 BGB vor, wenn das Darlehen der Finanzierung eines anderen Vertrags dient und die Bank mit dem Verkäufer bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrages zusammenwirkt. Hierbei gibt es typische Sachverhalte, insbesondere bei Haustürgeschäfte. Der Vermittler bringt dem Kunden den Kaufvertrags- und auch ein Darlehensvertragsformular mit. Solche zu finanzierenden Käufe können insbesondere auch Kapitalanlagen betreffen wie z.B. der Kauf von Fondsanteilen. Wenn entsprechend der Widerruf erklärt wird hat dies zur Folge, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht an die Bank zurückzahlen muss und stattdessen nur den gekauften Gegenstand z.B. die Fondsanteile an die Bank übergeben muss.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Banken Ansprüche von Kunden ablehnen. Die Banken machen sich hierbei die Unsicherheit der Verbraucher zunutze. Je nach dem konkret vorliegenden Fall kann es sich jedoch um erhebliche Rückforderungen handeln, die auch mehrere fünfstellige Beträge in EUR umfassen können. Dies insbesondere auch dann, wenn Vorfälligkeitsentschädigungen im Raume stehen. Ältere Darlehensverträge mit einem hohen Zinssatz können dann sogar umfinanziert werden, wenn dies angebracht ist. Der weitere große Vorteil liegt in dem derzeitigen niedrigen Zinsniveau.

Ein Überprüfung lohnt sich immer. Eine Beauftragung eines in diesem Gebiet versierten Rechtsanwaltes zwecks Widerrufserklärung einschließlich der Rückabwicklung lohnt sich in fast allen Fällen, da es nicht selten um erhebliche Beträge geht, wobei durch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen auch eine schnelle Lösung möglich ist und dann z.B. einer baldigen Umfinanzierung mit den weiteren Vorteilen auch nichts mehr im Wege steht.