LBB-Invest Stratego Grund: Auflösung des Fonds beschlossen – was Anleger nun tun können

LBB-Invest Stratego Grund: Auflösung des Fonds beschlossen – was Anleger nun tun können
06.08.2013334 Mal gelesen
Stratego Grund Fonds Anleger müssen schon seit dem 30.03.2012 um ihre Gelder bangen, da zum damaligen Zeitpunkt die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt war. Ein rechtzeitiger Ausstieg auf dem Fonds war den meisten nicht mehr möglich. Auch weiterhin ist es nach der Ankündigung der LBB nicht möglich ...

München, den 06.08.2013 - Anleger die beim Stratego Grund-Fonds der LBB-Invest investiert hatten, erhalten diese Tage weniger erfreuliche Nachrichten von der Landesbank Berlin. Mit dem Schreiben vom Juli 2013 teilt diese ihren Anlegern mit, dass sie mit Wirkung zum 31.01.2014 die Kündigung der Verwaltung des "Sondervermögens Stratego Grund" erklärt hat.

Dies bedeutet für Anleger im Klartext, dass nunmehr die Vermögenswerte dieses Fonds in der nächsten Zeit nach und nach verkauft werden und der Erlös, der sich aus diesem Verkauf ergibt, gleichmäßig an die Anleger ausbezahlt werden soll, wie KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung Geschädigter spezialisiert sind, berichten.

Anleger müssen schon seit dem 30.03.2012 um ihre Gelder bangen, da zum damaligen Zeitpunkt die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt war. Ein rechtzeitiger Ausstieg auf dem Fonds war den meisten nicht mehr möglich. Auch weiterhin ist es nach der Ankündigung der LBB nicht möglich, aus dem Stratego-Grund Fonds auszusteigen. Anleger müssen nun abwarten, wie die Verkäufe erfolgen und in welcher Größenordnung sie Auszahlungen erwarten können. Aufgrund der Tatsache, dass nach Angaben der LBB-Invest 9 von 12 "Zielfonds", in die der Stratego Grund selbst investiert hatte, ebenfalls geschlossen sind, sind die Befürchtungen hoch, dass Anleger nur äußerst geringe Auszahlungen erhalten werden.

"Gegen diese Kündigung der Verwaltung und die Auflösung des Fonds können Anleger verhältnismäßig wenig unternehmen. Allerdings bietet sich in den meisten Fällen die Möglichkeit, gegen die vermittelnden Banken (vornehmlich Sparkassen) vorzugehen, da diese in der Regel nicht über erhaltene Provisionen aufgeklärt und den Fonds unter falschen Voraussetzungen verkauft haben." macht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause von KAP Rechtsanwälte deutlich. Entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofes in vergleichbaren Parallelverfahren bestehen bereits.

"Von unseren Mandanten ist uns bekannt, dass der Stratego Grund Fonds oftmals als sichere Anlage verkauft wurde, aus der die Gelder jederzeit abzuziehen sind." erläutert Rechtsanwalt Krause hierzu. Dass dies gerade nicht der Fall sein muss, mussten Anleger nun schmerzlich erfahren. Für Rechtsanwalt Krause hat dies jedoch zur Folge, dass Anleger Schadensersatzansprüche zur Schadloshaltung geltend machen können.

Kontaktieren Sie KAP Rechtsanwälte unter Tel: 089 - 41.61 72.75-0