Postbank (Finanzberatung) AG: Gute Schadensersatzchancen für Anleger!

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.06.2013394 Mal gelesen
Postbank (Finanzberatung) AG: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sehen oftmals gute Schadensersatzchancen für geschädigte Anleger.

Tausenden von Anlegern wurden in den letzten Jahren von der Deutschen Postbank AG bzw. deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG, diverse spekulative Beteiligungen mit Totalverlustrisiko wie Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Game-Fonds, Private Equity-Fonds, etc., vermittelt, mit denen zahlreiche Anleger inzwischen erhebliche Verluste erleiden mussten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte haben die Fälle inzwischen überprüft und sehen oftmals gute Schadensersatzmöglichkeiten für geschädigte Anleger, um gegen die Postbank (Finanzberatung) AG im Wege der Vermittlerhaftung erfolgreich vorzugehen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: "Oftmals war die Beratung in den von uns überprüften Fällen weder anleger- noch objektgerecht, da viele der von uns betreuten Anleger eine sichere Anlage wünschten, die teilweise auch zur Altersvorsorge geeignet sein sollte. Dem entsprachen die vermittelten Beteiligungen mit hohen Risiken oftmals nicht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte haben daher inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und die Postbank Finanzberatung AG auf Rückabwicklung eingereicht.

Auch könnten die Anleger von der positiven "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH profitieren: Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Anleger die vollständige Rückabwicklung von der vermittelnden Bank verlangen kann, sofern er nicht auf derartige Provisionen, die hinter seinem Rücken fließen, sog. "Kick-backs" hingewiesen wurde.

Zwar hat der III. Zivilsenat des BGH vor Kurzem entschieden, dass Tochtergesellschaften von Banken nicht auf die erhaltenen "Kick-backs" hinweisen müssen. Auch die Postbank Finanzberatung AG ist zwar nur eine Tochtergesellschaft eienr Bank, jedoch hierzu Dr. Späth: "Entscheidend ist unserer Ansicht nach die Erkennbarkeit für den Anleger, von wem er beraten wurde, dem Berater einer Bank oder einer Nichtbank. Die meisten von uns betreuten Geschädigten berichten uns jedoch davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von einem Berater der Deutschen Postbank AG, und somit einem Bankberater, beraten wurden. Oftmals konnten die Berater der Postbank Finanzberatung AG auch auf die Kontodaten bei der Deutschen Postbank AG zugreifen. Teilweise drängt sich der Verdacht auf, dass die Identität der Berater bewusst verschleiert werden sollte."

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die bereits seit dem Jahr 2008 Geschädigte gegen die Postbank Finanzberatung AG vertreten und seit 2002 im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind, sehen daher gute Schadensersatzchancen für Geschädigte.

Geschädigte Anleger, denen ihre Beteiligung von der Postbank (Finanzberatung) AG) vermittelt wurden, können sich daher an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.