S&K-Gruppe: Anleger sollten nun ihre Ansprüche sichern lassen!

S&K-Gruppe: Anleger sollten nun ihre Ansprüche sichern lassen!
14.06.2013377 Mal gelesen
14.06.2013 - Mit Schreiben vom 08.05.2013 teilt die Staatsanwaltschaft den Geschädigten der S&K-Gruppe mit, dass derzeit eine Aufstellung und Zuordnung der gesicherten Vermögenswerte erfolge. Eine entsprechende Veröffentlichung ist sodann im Bundesanzeiger beabsichtigt.

Anleger sollten nun handeln, denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Gesicherte Vermögenswerte zugunsten Verletzter

Seit geraumer Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die Verantwortlichen der S&K- sowie United Investors-Unternehmensgruppe wegen des Verdachts des schweren Betrugs. Laut einer Mitteilung der Ermittlungsbehörden vom 08.05.2013 sollen zwischenzeitlich zahlreiche dingliche Arreste in das Vermögen der Beschuldigten sowie der beteiligten Gesellschaften angeordnet und Pfändungen vorgenommen worden sein. Es ist zu vermuten, dass ein Großteil der gesicherten Werte den Hauptverdächtigen bzw. deren Gesellschaften zuzuordnen sein wird. Nach Abschluss der vermögenssichernden Maßnahmen sowie Zuordnungen der Vermögenswerte wird es zu einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger kommen. Geschädigte Anleger werden dann das erste Mal die Chance haben, sich den finanziellen Ausgleich ihres Schadens zu sichern.

Anleger sollten jetzt handeln

Da aber v.a. bei den Hauptverdächtigen mit keinem Insolvenzverfahren und daher auch mit keiner gleich- bzw. verhältnismäßigen Verteilung der Vermögensmasse zu rechnen ist, müssen sich die geschädigten Anleger insoweit selbst um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern. Hierbei gilt das simple Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dringend erforderlich ist daher die zügige Titulierung der Ansprüche. Denn nur so wird ein zwangsweiser Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte erst möglich. Jüngst bereitet daher die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Einleitung vorläufigen Rechtsschutzes vor.

Abschluss der Ermittlungen

Ob sich die Beschuldigten letztlich des Betruges hinreichend verdächtigt gemacht haben,  lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher sagen. Insoweit muss der Abschluss des Ermittlungsverfahrens abgewartet sowie Einsicht in die Akten genommen werden. Nach derzeitiger Einschätzung haben aber Anleger, die ihre Lebensversicherungen an die S&K Real Estate Value GmbH (vormals Erste S&K Immobilienfonds GmbH) verkauft haben, gute Chancen, jetzt schon ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe geltend zu machen, und zwar ohne den Abschluss des Ermittlungsverfahrens abzuwarten. Eine besondere Fallkonstellation dürfte diesen Anlegern zu Gute kommen.

 Ansprechpartner: Rechtsanwalt Berkemeier und Rechtsanwalt Schönfleisch

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.