Die Anleger des Immobilienfonds IVG Euroselect 14 TheGherkin mussten in den vergangenen Monaten von verschiedenen Problemen des Fonds erfahren. So mussten sie sich mit gesunkenen Immobilienwerten, loan-to-value-ratio, Wechselkursschwankungen und nicht zuletzt dem Druck der Banken auseinandersetzen, um nur Stichworte zu nennen.
Angesichts dieser Entwicklungen dürfte so mancher Anleger zurückgedacht haben, welche Erwartungen er oder sie an den Fonds IVG Euroselect 14 hatte, als die Beteiligung gezeichnet wurde. Denn am Anfang der Beteiligung stand oftmals die Empfehlung eines (Bank)Beraters, diesen Immobilienfonds zu zeichnen. Zwischenzeitlich dürfte die jüngsten Ereignisse bei etlichen Anlegern die Fragen auftauchen lasse, ob sie damals überhaupt richtig beraten wurden.
Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es die Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Die höchsten Gerichte fassen diese Anforderungen unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 14 bestehen.
Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 14, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Beratungsgespräch sie nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des Immobilienfonds, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in den IVG EuroSelect 14 oder andere IVG Immobilienfonds investierten.
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