Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, in Grund und Boden zu investieren. Geschlossene Immobilienfonds wie der HFS Deutschland 18 erfreuten sich großer Beliebtheit, da Sachwerte Sicherheit und Beständigkeit verheißen. Jedoch ist nicht jede Immobilieninvestition automatisch eine "sichere Bank".
Denn der HSF Deutschland 18 ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermietung und Verpachtung von insgesamt mehr als einem Dutzend Gewerbeimmobilien spezialisiert hat. Daher handelt es sich bei einer Beteiligung an der H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 18 GmbH & Co. KG - so der volle Name des Fonds - um eine Unternehmensbeteiligung mit entsprechenden Chancen und Risiken.
Geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmensbeteiligungen und bergen Risiken
Dass eine reibungslose wirtschaftliche Entwicklung auch bei sicherheitsverheißenden Immobilieninvestitionen kein Selbstläufer ist, zeigt sich z. B. durch die Abweichungen von den einstigen wirtschaftlichen Prognosen. Zu den Risiken, die dem Fonds HSF Deutschland 18 aufgrund seiner unternehmerischen Natur innewohnen, zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.
Doch nicht jedem Anleger des HSF Deutschland 18 war dies bei der Zeichnung der Beteiligung bewusst. Wenn Anleger zum Beispiel auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage war und ihnen von ihrem (Bank)Berater der Immobilienfonds HSF Deutschland 18 empfohlen wurde, so stellt sich die Frage, ob es sich um eine falsche Empfehlung handelte.
Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HFS Deutschland 18, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite HSF/WealthCap Immobilienfonds
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de