Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt fast ausschließlich in ausgesetzten Fonds investiert.
Bekanntermaßen ist die Rücknahme des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (Wertpapierkennnummer: SEB 1AA) seit dem 03.01.2012 ausgesetzt. Beim vormals SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt handelt es sich um einen sogenannten Dachfonds, der seinerseits wiederum in andere offene Immobilienfonds investiert.
Aktuell hat der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt fast sein gesamtes Fondsvermögen in ausgesetzte offene Immobilienfonds investiert. 20,86 % des Sondervermögens sind in den SEB ImmoInvest investiert. Die Anteilsscheine dieses Fonds werden nicht mehr durch das Fondsmanagement zurückgenommen. Der Fonds befindet sich in der Abwicklung. Selbiges gilt für den CS EUROREAL in den 18,33 % des Fondsvermögens investiert sind. Das gleiche Problem weist der AXA-ImmoSelect auf, in dem 15,93 % des Fondsvermögens geflossen sind. 13,11 % des Fondsvermögens befinden sich in KanAm Grundinvestfonds der bereits im Jahr 2006 ausgesetzt wurde. Schließlich befinden sich 6,15 % des Fondsvermögens im AXA-ImmoSolutions. Auch dieser Fonds ist ausgesetzt.
Besonders erschreckend ist, dass das Fondmanagement des Santander Vermögensverwaltungs Kapitalprotekt offensichtlich die Anteile der bereits geschlossenen offenen Immobilienfonds in den Jahren zwischen 2009 und 2013 weiter erhöht. So befanden sich im Jahr 2009 lediglich 8,89 % des Fondsvermögens im SEB ImmoInvest und 11,44 % des Fondsvermögens im CS EUROREAL. Obwohl diese Fonds zum damaligen Zeitpunkt bereits erhebliche Probleme aufwiesen und zum Teil ausgesetzt waren, hat das Fondmanagement das Risiko für die Anleger weiter erhöht und zusätzliche Anteilsscheine hinzugekauft.
Der Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt wurde fast ausschließlich an sicherheitsorientierte Anleger verkauft. Bereits der Name des Fonds sollte den Anlagern eine sicherheitsorientierte Anlage suggerieren. Tatsächlich befanden sich die einzelnen offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investiert hatte bereits im Jahr 2008 in ganz erheblichen Schwierigkeiten. Der Santander Vermögensverwaltung Fondskapitalprotekt konnte daher keinesfalls als sicherheitsorientierte Anlage an konservative Anleger verkauft werden. Der Dachfonds war allenfalls für hochspekulative Anleger geeignet, die darauf hofften, dass die aufgeführten offenen Immobilienfonds ihre Probleme überwandten. Die aufgeführten offenen Immobilienfonds konnten in den Jahren 2010/2011 und 2012 teilweise nicht mehr an Anleger verkauft werden. Zu vermuten steht, dass die SEB Bank durch den Dachfonds diese Problemfonds doch noch an Anleger verkaufen wollte.
Aus rechtlicher Sicht ist allein entscheidend, dass es sich beim Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt nicht um eine sicherheitsorientierte Anlage handelte. Es liegt somit keine anlegergerechte und objektgerechte Beratung vor, wenn der Fonds an sicherheitsorientierte Anleger verkauft worden ist. Hierdurch wird ein Schadenersatzanspruch ausgelöst. Der Schadensersatzanspruch der Anleger ist auf eine komplette Rückabwicklung des Wertpapiergeschäftes gerichtet. Zusätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine moderate Verzinsung während der Anlagedauer.
Anleger sollten sich in jedem Fall an einen Rechtsanwalt wenden, der bereits Erfahrung mit dem Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt gesammelt hat. Im Klageverfahren sind die Probleme der einzelnen offenen Immobilienfonds im Dachfonds darzulegen. Die Bearbeitung ist daher wesentlich komplizierter als bei einem Einzelfonds.
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