Immobilieninvestitionen erfreuen sich wegen der Sicherheit, die Immobilien verheißen, großer Beliebtheit bei den Anlegern. Daher zeichneten Anleger in der Vergangenheit auch Immobilienfonds wie den NGF Immobilienfonds Hochschule München. Dennoch eignet sich diese Art der Kapitalanlage nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel.
Denn dem NGF Immobilienfonds Hochschule München wohnen verschiedene Risiken inne. Zu den prägnantesten Risiken zählt beispielsweise das Risiko des Totalverlusts, welches aufgrund des unternehmerischen Charakter des Immobilienfonds besteht. Dieses Verlustrisiko ist aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Wenn Anlegern der Fonds von Beratern aber unter als "sicher" empfohlen wurde, stellt sich die Frage, ob diese Empfehlung ordnungsgemäß war.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung haben sich Berater an den Vorgaben des Anlegers zu orientieren und müssen eine hierzu passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein geschlossener Immobilienfonds als "sicher" bezeichnet wurde, ist dies mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Aber auch wenn die Empfehlung, in den NGF Immobilienfonds Hochschule München zu investieren, "passend" war, müssen Beratern in einem weiteren Schritt umfassend und realistisch darstellen, welche Risiken mit einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds verbunden sind.
Wenn bei einer dieser Stufen eines Anlageberatungsgesprächs Fehler passierten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger, die sich an dem Next Generations Funds-Immobilienfonds NGF Hochschule München beteiligten und befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite oder Fehler aufweist, können diese von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen Anlegern offen stehen.
Weitere Informationen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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