Gibt es für Anleger des aufgelösten Fonds SEB Immoinvest eine Alternative zur Abwicklung?

Gibt es für Anleger des aufgelösten Fonds SEB Immoinvest eine Alternative zur Abwicklung?
07.03.2013603 Mal gelesen
Auch 9 Monate nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest die Frage, wie sich Anleger von Fondsanteilen trennen können, nach wie vor aktuell.

Das Kaufangebot eines irischen Unternehmens für SEB Immoinvest-Anteile, welches den Anlegern Anfang 2013 unterbreitet wurde, ist bereits Geschichte.  Da dieses Angebot jedoch für reichlich Wirbel bei den Anlegern sorgte, wurde die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen von zahlreichen Anlegern des offenen Immobilienfonds kontaktiert. Dies zeigt, dass das Thema SEB Immoinvest für die Anleger nach wie vor von großem Interesse ist. Da das Verkaufsangebot ausgelaufen ist, stellt sich die Frage, welche Optionen Anlegern - außer einem Börsenverkauf - offen stehen.

 

Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung des Engagements eines Anlegers bei dem Fonds SEB Immoinvest. Denn im Fall einer in der Praxis alles andere als seltenen Falschberatung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Anlageberatung durfte Risiken wie die Schließung nicht aussparen

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de