In dem Schreiben, welches Anlegern des SEB Immoinvest von ihren Depotbanken weitergeleitet wurde, geht es um ein Kaufangebot der Burlington Loan Management Ltd. aus Dublin. Anleger, die sich bis zum 27.02.2013 zu einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest an die Burlington Loan Management Ltd. entschließen, wird ein Preis von 26 Euro je Anteil in Aussicht gestellt - in etwas das Niveau des Börsenpreises der Anteile des SEB Immoinvest. Die Entscheidung, ob die Anleger auf das Kaufangebot eingehen oder nicht, liegt bei den Anlegern selbst. Sie sollte jedoch trotz des begrenzten Angebotsvolumens und der Befristung ihre Entscheidung nicht übereilt treffen.
Weiterhin können Anleger des Fonds SEB Immoinvest auch bedenken, dass es noch weitere Alternativen zu einem Verkauf gibt. So können Anleger überprüfen lasse, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest fehlerhaft beraten wurden. Dass es sich bei der Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich immer wieder.
Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. In der Praxis passierten nicht selten Beratungsfehler, wenn Anleger beispielsweise nicht über das Risiko einer Liquidation, das jedem offenen Immobilienfonds innewohnt, aufgeklärt wurden. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.
Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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