HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII: Ausschüttungen geraten ins Stocken

HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII: Ausschüttungen geraten ins Stocken
08.11.2012317 Mal gelesen
Der Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII der HCI Capital AG ist aufgrund von Schwierigkeiten bei der Weitervermietung der Fondsimmobilie gezwungen, die Ausschüttungen zu streichen. Wie können Anleger sich wehren?

Der niederländische Immobilienmarkt erbebt unter einer Krise und das Marktumfeld für die "Hollandfonds", die einst in ein Boomland investierten, wird schwieriger. Für den vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegte Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII äußeren sich die schwieriger gewordenen Marktbedingungen durch Zugeständnisse bei der Anschlussvermietung der Amsterdamer Büroimmobilie. Die Konsequenz dieser Zugeständnisse sind eine verminderte Liquidität des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII, welche die Ausschüttungen für das Jahr 2011 entfallen lassen.

 

Angesichts des verlängerten Mietvertrags und der Vollauslastung der Fondsimmobilie sind die Aussichten für die weitere Entwicklung des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII nicht allzu düster. Dennoch demonstrieren die aktuellen Schwierigkeiten des Fonds, dass geschlossene Immobilienfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind. Anleger des Immobilienfonds HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII, die Zweifel bekommen, ob der Fonds die richtige Wahl war, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen.

 

Wurde den Anlegern der HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII angelegte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XXIII, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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