Schiffsfonds-Krise: König & Cie. Aframax-Tanker-Flottenfonds verkauft alle vier Schiffe

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.10.2012387 Mal gelesen
Die Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsfonds wollen nicht abreißen. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, musste der in finanzielle Schieflage geratene König & Cie. Renditefonds 37 – Aframax Tanker-Flottenfonds alle vier Fondsschiffe verkaufen. Den Anlegern des 2004 aufgelegten König & Cie. Renditefonds 37 – Aframax – Tanker – Flottenfonds drohen nun erhebliche Kapitaleinschnitte.


König  Cie. Renditefonds 37 Aframax-Tanker-Flottenfonds: Schiffsverkauf "alternativlos"

Wie die Fondszeitung weiter berichtet, hatte König & Cie. die vier Fondsschiffe MT Cape Ancona, MT Akrotiri. MT Aspro und MT Avila zu einem Preis in Höhe von 41,8 Millionen US Dollar an die Hongkonger Reederei Sinokor verkauft. Gegenüber der Fondszeitung hatte der Treuhandgesellschaft des Aframax-Tanker-Flottenfonds vor dem Hintergrund einer im Fonds vorherrschenden "dramatischen Liquiditätslage" den Verkauf der vier König & Cie. Fondsschiffe als "alternativlos" bezeichnet.

Anleger investieren € 49.689.000,00 in König & Cie. Aframax-Tanker-Flottenfonds

König & Cie. hatte den in die vier Aframax-Rohöltanker mit Doppelhülle investierenden Aframax-Tanker-Flottenfonds 2004 mit einem Investtitionsvolumen in Höhe von € 131.514.646,00 am Markt platziert. Die Anleger hatten sich an dem König Cie Renditefonds 37 sodann mit Eigenkapital in Höhe von € 49.689.000,- beteiligt. Die ursprünglich in den König & Cie. Schiffsfonds eingeflossene Fremdkapitalsumme in Höhe von € 81.825.646,00 betrug laut Informationen des Portals www.zweitmarkt.de zum 31.12.2010 € 28.460.505,00.


Anleger des König & Cie Renditefonds 37 Aframax-Tanker-Flottenfonds warten seit 2009 auf Ausschüttungen

Für die Anleger des König & Cie Renditefonds 37 erwies sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds bereits vor dem Verkauf der vier König & Cie. Fondsschiffe als wenig rentabel. So mussten die Schiffsfonds Zeichner des König & Cie. Aframax-Tanker-Flottenfonds bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Eine vorzeitige Veräußerung der Anteile am König & Cie. Renditefonds 37 Aframax-Tanker-Flottenfonds Anleger ist für dessen Anleger derzeit nicht möglich: Laut Angaben von www.zweitmarkt.de ist der König & Cie. Schiffsfonds derzeit vom Handel ausgesetzt.

König & Cie. Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene König & Cie. Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene König & Cie. - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.


Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen


Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Was können betroffene König & Cie.  Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer König & Cie. Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.