HCI Schiffsfonds II – Ausschüttungen deutlich unter Plan: Schadensersatzklagen für Anleger

HCI Schiffsfonds II – Ausschüttungen deutlich unter Plan: Schadensersatzklagen für Anleger
20.09.2012326 Mal gelesen
Die Anleger des HCI Schiffsfonds II müssen bereits seit geraumer Zeit auf Ausschüttungen verzichten. Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen?

Der 2002 aufgelegte HCI Schiffsfonds II investierte in den Mehrzweckfrachter MS Xenia und in die beiden Containerschiffe MS Anna Sophie und MS Thea S. Bis zu den Ausschüttungen für das Jahr 2008 konnten sich die Anleger über prognosegemäße Ausschüttungen freuen. Danach stellte sich für die Anleger die Beteiligung am HCI Schiffsfonds II weniger erfreulich dar, da sie seitdem auf Ausschüttungen verzichten mussten.

 

Anleger müssen seit Jahren auf Ausschüttungen verzichten

 

Anleger, die sich nicht länger am HCI Schiffsfonds II beteiligen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Schiffsfonds II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds II ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

 

Schiffsdachfonds wie der HCI Schiffsfonds II sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken  bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.

 

Drohende Verjährung von Ansprüchen

 

Haben Anleger des HCI Schiffsfonds II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen. Allerdings müssen die Anleger des HCI Schiffsfonds II bedenken, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. So gibt es neben der 10-jährigen Höchstverjährungsdauer auch eine kürzere, 3-jährige Frist, welche kenntnisabhängig ist.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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