H.F.S. Deutschland 10 - Fachanwälte setzen Schadenersatz für Immobilienfonds-Anleger durch

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.07.2012502 Mal gelesen
Ob die jetzt beschlossene Umschuldung der Kredite in € dem Fonds eine ertragreiche Zukunft bringen wird, bleibt abzuwarten. Branchenbeobachter verweisen aber wohl zu Recht auf die immer noch vorhandenen erheblichen Risiken.

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert, der seinerseits über 700 Mio. investierte. Durch spekulative Fremdwährungskredite und diverse Sicherungsgeschäfte hat der Fonds hohe Verluste erlitten. Von 114 Mio. € Schaden ist die Rede. Ob die jetzt beschlossene Umschuldung der Kredite in € dem Fonds eine ertragreiche Zukunft bringen wird, bleibt abzuwarten. Branchenbeobachter verweisen aber wohl zu Recht auf die immer noch vorhandenen erheblichen Risiken.

Anleger wurden durch die Entwicklung überrascht

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden. Für sie stellt sich die Frage, die entstandenen Verluste zu akzeptieren und auf eine bessere Entwicklung in der Zukunft zu hoffen, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir inzwischen die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratende Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Die Risiken der Beteiligung hätten aber einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen.

  • H.F.S. Deutschland 10 als Altersvorsorge nicht geeignet: Der Fonds wurde als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko für die Anleger handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html - ist.
  • Hohe Risiken durch Währungsspekulationen: Mögliche Probleme durch die teilweisen Kreditaufnahme in Schweizer Franken und japanischen Yen und die aus diesen Währungsspekulationen resultierenden Risiken wurden nicht thematisiert.
  • Risiken aus Wertsicherungsklauseln: Keine Information über Covenants bzw. loan-to-value Klauseln - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/loan-to-value-klauseln-was-steckt-dahinter.html - und die möglichen Folgen für den Fonds und die Anleger.
  • Risiken aus Wertschwankungen der Gewerbeimmobilien: Kein Hinweis auf schwankende Preise für Gewerbeimmobilien. Statt dessen Anpreisung als sichere Anlage.
  • Keine Aufklärung über Kickbacks: Provisionsinteresse der Bank blieb regelmäßig unerwähnt, nach der kick-back Rechtsprechung des BGH - http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/kickbacks-schadenersatz-fuer-wertpapier-und-fondsanleger-infolge-von-banken-verschwiegener-rueckverguetungen-.html - ein Kardinalfehler, der für sich alleine schon Schadenersatzansprüche begründet.

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042  |  Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280  |  Fax: 030 95999279

 

Weitere Informationen für geschädigte Anleger:http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hfs-immobilienfonds-deutschland-10-anleger-durch-waehrungsspekulationen-geschaedigt.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.