Schiffsfonds: MPC Flottenfonds Santa L-Schiffe - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Aktien Fonds Anlegerschutz
24.07.2012438 Mal gelesen
Anleger des MPC-Flottenfonds Santa-L haben aufgrund der Vielzahl der typischen Beratungsfehler grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Auf dem MPC-eigenen Zweitmarktportal werden für Anteile am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" derzeit weniger als 20% der ursprünglichen Beteiligungssumme geboten (Stand 23. Juli 2012). Bei den Anlegern, die über diesen Fonds knapp 115 Mio. € in vier große Containerschiffe investiert haben, schrillen die Alarmglocken. Trotz 12-jähriger Festcharter durch einen renommierten Charterer bleiben die Chartereinnahmen seit Jahren hinter den prospektierten Werten zurück. Der Einnahmeüberschuss des Fonds belief sich Ende 2010 (MPC Leistungsbilanz 2010) auf nur rund 50% des prospektierten Wertes. Die Ausschüttungen liegen ebenfalls rund 50% unter Plan. Angesichts dieses aus Anlegersicht desaströsen Ergebnisses stellt sich die Frage, wie lange der Fonds noch in der Lage sein wird, die finanzierenden Banken mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen zufrieden zu stellen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust ihres Kapitals zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung und im Prospekt festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

  • Nur 50% der Anlegergelder wurden für investive Zwecke verwandt, floss also unmittelbar in den Bau der Schiffe. Der Rest wurde für Weichkosten, Provisionen und Zinsen aufgewandt. Als Anleger hätten Sie von Ihrem Berater über diesen Umstand, der ein untrügliches Indiz für eine höchst problematische Rentabilität des Fonds war, informiert werden müssen. Dies ist in keinem der uns bekannten Fälle geschehen.
  • Die Vertriebskosten sind im Prospekt unzutreffend dargestellt: Allein die für die Beschaffung des Eigenkapitals vorgesehenen Kosten (Vertriebskosten) belaufen sich insgesamt auf 28.038.300 € oder 25% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. In den tabellarischen Übersichten der Einnahmen und Ausgaben im Prospekt sind davon nur 22.590.000 € zahlenmäßig ausgewiesen. Die aus dem von jedem Anleger zu zahlenden Ausgabeaufschlag (Agio) stammenden weiteren 5.448.300 € finden lediglich in einer Fußnote Erwähnung. Die Anlageberater hätten auf die Höhe der Vertriebskosten aber im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen, was ebenfalls in jedem uns bekannten Fall unterblieben ist.
  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Ein Teil der von den Schiffen des MPC Flottenfonds "Santa L-Schiffe" aufzunehmenden Kredite wurde in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen. Da die Einnahmen des Fonds (Chartereinnahmen) aber in US $ erzielt werden, bestand von Anfang an ein hohes Währungsrisiko. Wenn, wie geschehen, der Yen gegenüber dem US-$ an Wert gewinnt, muss ein immer höherer Anteil der in US-$ erzielten Chartereinnahmen für Zins und Tilgung aufgebracht werden.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Anleger kommen nicht an ihr Geld: In vielen uns bekannten Fällen wurden die Anleger nicht darüber informiert, dass sie selbst im Notfall nicht an ihr Geld kommen, da die Schiffsfondsbeteiligung eine langfristige Anlage darstellt. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass es kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen gibt, so dass sie ihre Anteile nicht verkaufen können.
  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC-Flottenfonds "Santa L-Schiffe" zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.

Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.

Anleger des MPC-Flottenfonds haben aufgrund der Vielzahl der typischen Beratungsfehler grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds "Santa L-Schiffe"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.