Geschlossener Immobilienfonds H.F.S. Deutschland 10 - Anleger durch Währungsspekulationen geschädigt

Aktien Fonds Anlegerschutz
24.07.2012517 Mal gelesen
Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert. Viele Anleger wussten nicht, dass mit ihrem Geld Währungsspekulation betrieben und Sicherungsgeschäfte getätigt wurden.

Mehr als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert. Jetzt mussten Sie erfahren, dass das Fondsmanagement nicht nur Fremdwährungskredite aufgenommen und damit faktisch Währungsspekulation betrieben, sondern darüber hinaus auch noch zahlreiche Sicherungsgeschäfte getätigt hat. Auf mindestens 114 Mio. € sollen sich die Verluste aus diesen Geschäften belaufen, wie kapital markt-intern am 20. Juli 2012 berichtete.

Viele Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem Bankberater als sichere Anlage angeboten worden.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, die Verluste zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Aber es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende 2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche Mandanten, die am H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 beteiligt sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Erfolgreich Schadenersatz durchsetzen

Für mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute Chancen.

  • Der Fonds wurde als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko für die Anleger handelt, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html - ist.
  • Mögliche Probleme durch die teilweisen Kreditaufnahme in Schweizer Franken und japanischen Yen und die aus diesen Währungsspekulationen resultierenden Risiken wurden nicht thematisiert.
  • Keine Information über Covenants bzw. loan-to-value Klauseln - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/loan-to-value-klauseln-was-steckt-dahinter.html - und die möglichen Folgen für den Fonds und die Anleger.
  • Kein Hinweis auf schwankende Preise für Gewerbeimmobilien. Statt dessen Anpreisung als sichere Anlage
  • Provisionsinteresse der Bank blieb regelmäßig unerwähnt, nach der kick-back Rechtsprechung des BGH - http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/kickbacks-schadenersatz-fuer-wertpapier-und-fondsanleger-infolge-von-banken-verschwiegener-rueckverguetungen-.html - ein Kardinalfehler, der für sich alleine schon Schadenersatzansprüche begründet.

Angesichts der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden Banken durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.