Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select – MS Laura Schulte unter Zwangsverwaltung gestellt

Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select – MS Laura Schulte unter Zwangsverwaltung gestellt
29.06.2012516 Mal gelesen
Das Containerschiff MS Laura Schulte wird zwangsverwaltet. Wie geht es jetzt für den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select weiter? Hilfe für Anleger.

Gerecht wird der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select seinem verheißungsvollen Namen nicht mehr. Das Fondsschiff MS Laura Schulte wurde einer Meldung des Fondstelegramms zufolge unter Zwangsverwaltung gestellt. Für die Anleger des im Jahr 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist dies ein herber Rückschlag. Zwar verfügt der Fonds mit der MS Tatiana Schulte über ein weiteres Schiff, jedoch ist die Zukunft des Fonds angesichts der Zwangsverwaltung der MS Laura Schulte ungewiss.

 

Zwangsverwaltung kann Schiffsfonds in Bredouille bringen

 

Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select in dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ermöglicht werden kann. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht über die Risiken, die sich aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist daher nicht immer möglich.

 

Hilfe für Anleger

 

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select, das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank oder dem Anlageberater aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select sind nicht rechtelos und sollten daher nicht zögern, sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds

Infoseite Schiffsfonds

 

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