Offener Immobilienfonds KanAm Grundinvest wird aufgelöst

Offener Immobilienfonds KanAm Grundinvest wird aufgelöst
02.03.2012284 Mal gelesen
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung

KanAm Grundinvest vor dem Aus - Schadenersatz

Heidelberg/München, den 02.03.2012 - 100.000 Anleger sind von der Entscheidung des KanAm Managements betroffen, den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest zu liquidieren. Ob beim Verkauf der 51 Fondsimmobilien die rund 100 Mrd. € erlöst werden, die die Anleger in den maroden Fonds investiert haben, ist fraglich. In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen.Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

weitere Informationen:http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland setzt sich fort: Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180), einer der ganz großen Fonds dieser Assetklasse wird aufgelöst. Rund 100.000 Anleger müssen um ihr Geld bangen. 

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Die Fachanwälte der Kanzlei Nittel vertreten zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest und anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob durch den Verkauf der 51 Fondsimmobilien ausreichend Liquidität erreicht werden kann, um den Anlegern alles Geld zurückzuzahlen, sollten Anleger nicht untätig zuwarten sondern von sich aus aktiv werden, um drohende Verluste abzuwenden.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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  • Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.