CS Euroreal und SEB Immoinvest: Finanzvorstand der Deka-Bank zweifelt an der Wiedereröffnung der für Anleger zurzeit geschlossenen Immobilienfonds

CS Euroreal und SEB Immoinvest: Finanzvorstand der Deka-Bank zweifelt an der Wiedereröffnung der für Anleger zurzeit geschlossenen Immobilienfonds
31.01.2012362 Mal gelesen
Der Immobilien- und Finanzvorstand der Deka-Bank, Herr Matthias Danne, gibt auf einer Veranstaltung in Frankfurt eine pessimistische Prognose hinsichtlich der Zukunft der beiden Immobilienfonds ab. Er habe Zweifel daran, dass die beiden seit fast zwei Jahren eingefrorenen Immobilienfonds wieder auf die Beine kommen, so berichtet das Handelsblatt.

In diesem Rahmen äußerte Danne deutliche Kritik am Verhalten der beiden Fonds, wie das Handelsblatt berichtete. Wer ohne Not verkünde, noch 2011 wieder öffnen zu wollen und das Versprechen dann nicht einlöse, schüre die Verunsicherung der Anleger unnötig. "Das ist kein gutes Zeichen. Da darf man sehr nachdenklich werden".

Diese Einschätzung eines Insiders lässt leider nichts Gutes für die Anleger hoffen. Vielmehr zeigt sich, dass offensichtlich Handlungsbedarf für Anleger besteht. Enttäuschte Anleger der eingefrorenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest müssen also weiterhin  um die Werthaltigkeit ihrer Geldanlagen bangen.

Beide Immobilienfonds wurden trotz entsprechender Ankündigungen nicht im Laufe des Jahres 2011 für die Anteilsscheinrücknahme geöffnet. Spätestens im Mai 2012 müssen die Fondsmanager jedoch abschließend entscheiden, ob sie die eingefrorenen Fonds nun doch noch öffnen oder diese endgültig geschlossen bleiben und zum Nachteil der Anleger abgewickelt werden müssen. Die obige Einschätzung des Immobilien- und Finanzvorstands der Deka-Bank geben Anlass zum Pessimismus und Verluste für die Anleger sind zu befürchten.

Beide Immobilienfonds wurden überwiegend von Banken (Deutsche Postbank AG, SEB Bank (heute Santander Bank)) vertrieben. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Fälle wurden die Immobilienfonds als sichere Anlage angepriesen, die die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Die bisherige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist und war. Ein Hinweis auf die Schließungsmöglichkeit oder auf mögliche Wertverluste erfolgte so gut wie nie. Auch eine Aufklärung über Rückvergütungen fand nur selten statt. Diese Beratungsfehler können, jeweils abhängig vom Einzelfall, eine Rückabwicklung für die betroffenen Anleger ermöglichen. Somit könnte Schaden von den Anlegern abgewendet werden.

Anleger, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten jedoch rasch handeln, da möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Er wird auch gegebenenfalls für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung stellen.

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