CS Euroreal und SEB Immoinvest: Gnadenfrist für eingefrorene Immobilienfonds läuft im Mai 2012 ab. Es droht Verjährung der Ansprüche!

CS Euroreal und SEB Immoinvest:  Gnadenfrist für eingefrorene Immobilienfonds läuft im Mai 2012 ab. Es droht Verjährung der Ansprüche!
06.01.20121001 Mal gelesen
Enttäuschte Anleger der eingefrorenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest müssen auch im Jahr 2012 weiter um die Werthaltigkeit ihrer Geldanlagen zittern. Zudem droht die Verjährung möglicher Ansprüche noch im Jahr 2012.

Beide Immobilienfonds wurden trotz entsprechender Ankündigungen nicht im Laufe des Jahres 2011 für die Anteilsscheinrücknahme geöffnet. Die Hoffnungen der Anleger wurden enttäuscht. Spätestens im Mai 2012 müssen die Fondsmanager abschließend entscheiden, ob sie die eingefrorenen Fonds nun doch noch öffnen oder diese endgültig geschlossen bleiben und zum Nachteil der Anleger abgewickelt werden müssen. Da bereits in der Vergangenheit einige offene Immobilienfonds trotz entsprechender Ankündigungen nicht geöffnet wurden, sondern nunmehr in der Abwicklung sind, erscheint eine Wiedereröffnung im Mai 2012 zumindest fraglich.

Aber unabhängig davon, ob nun wieder geöffnet oder abgewickelt wird, steht zu befürchten, dass die Anleger bei beiden Varianten mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. Bei einer Wiedereröffnung ist nicht auszuschließen, dass es zu starken Kursschwankungen nach unten kommen kann. Noch katastrophaler wäre vermutlich die Abwicklung der Fonds.

Diese nicht abschätzbaren negativen Folgen können betroffene Anleger bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen vermeiden.  Beide Immobilienfonds wurden überwiegend von Banken (Deutsche Postbank AG, SEB Bank (heute Santander Bank)) vertrieben. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Fälle wurden die Immobilienfonds als sichere Anlage angepriesen, die die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Die bisherige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist und war. Ein Hinweis auf die Schließungsmöglichkeit oder auf mögliche Wertverluste erfolgte so gut wie nie. Auch eine Aufklärung über Rückvergütungen fand nur selten statt. Diese Beratungsfehler können, jeweils abhängig vom Einzelfall, eine Rückabwicklung für die betroffenen Anleger ermöglichen.

Anleger, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten jedoch rasch handeln, da möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Er wird auch gegebenenfalls für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung stellen.

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