Equity Pictures Medienfonds – Ansprüche auf Schadensersatz drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, Anwälte informieren

Equity Pictures Medienfonds – Ansprüche auf Schadensersatz drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, Anwälte informieren
11.12.2011898 Mal gelesen
Equity Pictures Achtung Verjährung 2011.

Im Jahr 2001 wurde die Equity Pictures AG, heute Equity Pictures GmbH & Co. KG, gegründet, die seither 4 Medienfonds aufgelegt hat, an denen sich mit einem Anlagevolumen von ca. 300 Mio. € rund 4700 Anleger beteiligt haben. Allerdings drohen den Anlegern der Equity Pictures Medienfonds hohe Steuerschäden, sodass diese ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern aus einer fehlerhaften Anlageberatung überprüfen lassen sollten, um diesen Vermögenseinbußen zu entgehen.

Anleger der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG I, Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II, Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG III, Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV haben gute Chancen über diesen Weg ihr investiertes Kapital zurück zu erhalten. Allerdings sollten die Anleger umgehend handeln, da viele der Ansprüche bereits zum Jahresende 2011 verjähren können. Es müssen demnach bis zum 31.12.2011 noch verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden, da die Ansprüche ansonsten nicht mehr geltend gemacht werden können.

Für die Anleger der Equity Pictures Medienfonds würde die Versäumnis dieser Verjährungsfrist bedeuten, dass sie die Steuerschäden und sonstigen Vermögenseinbußen hinnehmen müssten, was für diese besonders bitter wäre. Deshalb sollten sich die Anleger jetzt umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher überprüfen wird, ob ihnen Schadensersatzansprüche aufgrund einer Fehlberatung der Anlageberater gegenüber diesen zustehen und bei Bestehen dieser Ansprüche alle erforderlichen weiteren Maßnahmen einleiten wird.

Vor allem aber ab dem Jahr 2012 bestehen für die Anleger dieser Medienfonds bezüglich einer drohenden Verjährung ihrer Ansprüche erhebliche Rechtsunsicherheiten, da diese z.B. für den 2002 aufgelegten Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG I taggenau nach 10 Jahren ab dem Beteiligungserwerb verjähren, also nicht mehr zum Jahresende. Auch aus diesem Grund sollten Anleger der Equity Pictures Medienfonds umgehend ihre Ansprüche überprüfen lassen, sodass sie sich im besten Fall schadlos halten können.

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