Im Jahre 2002 wurde das Verjährungsrecht maßgeblich geändert, weswegen es in diesem Jahr für Anleger, die ihre Anlage an den LHI Medienfonds vor dem Jahr 2002 gezeichnet haben, zu einer ultimo-Verjährung kommt: werden nicht bis zum 31.12.2011 verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet, tritt eine Verjährung der Ansprüche bezüglich der LHI Medienfonds ein, sodass diese gegenüber den Anlageberatern nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde für Anleger der LHI Medienfonds bedeuten, dass sie auf ihrem Steuerschaden vollständig sitzen bleiben würden, obwohl mitunter gute Chancen bestehen, sich von diesen Verlusten im Wege des Schadensersatzes zu lösen.
Vor allem Anleger der LHI Medienfonds MFF Feature Productions GmbH & Co. KG, MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG und LINOVO Productions GmbH & Co. KG sind hiervon betroffen: ihre Schadensersatzansprüche aus einer Fehlberatung verjähren demnach, wenn weiterhin nichts unternommen wird, zum Jahresende 2011 endgültig und absolut.
Aber auch Anleger der anderen LHI Medienfonds KALEDO Productions GmbH & Co. KG, KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG und KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG. sollten sich umgehend von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, sodass eine drohende Verjährung auch bei diesen Medienfonds der LHI vermieden werden kann.
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