Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2007/2009 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII (LF 84) beteiligt haben. Insgesamt investierten die Anleger in den Fonds gut 10 Mio. €. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf - 14,6 %.
Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII um ihr investiertes Vermögen.
Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
- Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
- Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
- Teil- und Totalverlustrisiken sind - wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII beschrieben - nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen.
- Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
- Der im Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII enthaltene Hinweis, Anleger sollten vor Zeichnung einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wurde keinem einzigen der von uns vertretenen Anleger im Beratungsgespräch erteilt.
- Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
- Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
- Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.
Weitere Informationen zu LLoyd Fonds Britische Kapital Leben
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpartner:
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt
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