BAC Life Trust Fonds: Management versucht problematische Abstimmung über die Entlastung zu vermeiden

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25.08.2011549 Mal gelesen
Anleger, die an Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital, den so genannten Life-Trust Fonds, beteiligt sind, wurden für Ende August zu Gesellschafterversammlungen eingeladen. Die Fonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investiert haben und an denen mehr als 6.000 Anleger beteiligt sind, erlitten im laufenden Jahr einen erheblichen Verlust. Ein großes Versicherungspaket musste an eine Bank übertragen werden, weil die Kredite nicht mehr bedient werden konnten. Anlegern droht konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Anleger, die an Fonds des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital, den so genannten Life-Trust Fonds, beteiligt sind, wurden für Ende August zu Gesellschafterversammlungen eingeladen. Die Fonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investiert haben und an denen mehr als 6.000 Anleger beteiligt sind, erlitten im laufenden Jahr einen erheblichen Verlust. Ein großes Versicherungspaket musste an eine Bank übertragen werden, weil die Kredite nicht mehr bedient werden konnten. Anlegern droht konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

In den vom Fondsmanagement vorgegebenen Tagesordnungen für die Gesellschafterversammlungen ist vorgesehen, dass zum Tagesordnungspunkt über die Entlastung der jeweiligen Komplementärin, also des Fondsmanagements, kein Beschluss gefasst wird, sondern dies einer späteren Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren vorbehalten bleibt. Der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der zahlreiche Anleger von BAC-Fonds vertritt, hält dieses Vorgehen für bedenklich: "Ob die Entlastung des Managements ohne Entscheidung der ordentlichen Gesellschafterversammlung hierüber zurückgestellt werden darf, ist mehr als zweifelhaft. Keinesfalls kann das Management dies alleine ohne Einbeziehung der Gesellschafterversammlung entscheiden." Minderjahn fordert daher eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Das Vorgehen des Fondsmanagements stellt für ihn einen unglaublichen Affront dar. "Hier wird mit fadenscheinigen Argumenten versucht, eine Aussprache über die Entlastung der Komplementärin und damit über die höchst zweifelhaften Leistungen des Fondsmanagements zu verhindern." Tatsächlich stand nämlich schon 2009 fest, dass die Bank sich aus dem Engagement zurückziehen wollte. Die bis zum Sommer 2010 eingeräumte Spanne wurde offensichtlich nicht genutzt, um einen neuen Kreditgeber zu finden. In der Zwischenzeit wurden die verfügbaren Kreditmittel für den Ankauf neuer Policen genutzt, anstatt Liquidität für die schon vorhandenen vorzuhalten.

In den Einladungen wird die Verschiebung dieser Beschlussfassung damit begründet, dass "der Sachstand zur Refinanzierung von LTAP noch nicht abschließend geklärt" sei. Bei dem LTAP handelt es sich um eine insolvente US-amerikanische Gesellschaft, in der wesentliche Teile des Versicherungsportfolios der Fonds gebündelt waren. Nachdem ein Verfahren auf Gläubigerschutz Anfang dieses Jahres gescheitert war, musste der LTAP das Versicherungsportfolio an die Bank übertragen, deren Kredite er nicht mehr bedienen konnte. Ende August läuft die vereinbarte Frist aus, innerhalb derer der LTAP die Versicherungen zurückkaufen kann. Voraussetzung: Es wird eine Bank gefunden, die die erforderlichen Kredite zur Verfügung stellt.

Für den Anwalt der BAC-Anleger erschließt sich nicht, warum dieser Umstand eine Entscheidung über die Entlastung des Fondsmanagements unmöglich machen soll. "Nach dem Bericht des Managements ist es nicht gelungen, einen neuen Kreditgeber zu finden und er weckt keine Hoffnung, dass dies noch gelingen wird." Die momentane wirtschaftliche Situation gibt wenig Anlass, auf eine neue Finanzierung zu hoffen. Anlegeranwalt Minderjahn: "Jeder an dem Versicherungspaket interessierte Investor wird versuchen, dieses vom jetzigen Eigentümer zu erwerben, anstatt einen Fonds zu finanzieren, dessen Management ganz offensichtlich schwere Fehler begangen hat." Für die Anleger, die er vertritt, wird Minderjahn daher beantragen, den Tagesordnungspunkt "Entlastung der Komplementärin" zur Abstimmung zu stellen. "Das Fondsmanagement wird sich einer Diskussion über seine Leistung nicht entziehen können", ist sich Minderjahn sicher.

Nicht zuletzt der sich abzeichnende Totalverlust der angelegten Gelder wird die Kritik am Fondsmanagement anheizen. "Mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass bereits ein Buchverlust in Höhe von rund 90 % eingetreten ist", stellt Minderjahn fest. "Die Anleger konnten erstmals sehen, was ihre Beteiligung tatsächlich noch wert ist." Realistischen Chancen, den schon in Höhe von rd. 90% eingetretenen Buchverlust in Zukunft noch wettzumachen, sieht Minderjahn nicht.

Die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg/München) wird die Rechte ihrer Mandanten in den Gesellschafterversammlungen am 30. und 31. August 2011 in Berlin wahrnehmen. Anlegern, die noch unentschlossen sind, ob sie teilnehmen oder welche Weisungen sie der Treuhandgesellschafterin für die Gesellschafterversammlung erteilen sollen, wird dringend geraten, sich umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.


Michael Minderjahn
Rechtsanwalt


Tel.: 06221-915770

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