S.W. Immo-Fonds 2051, in der Urlaubszeit den Mahnbescheid zugestellt?

S.W. Immo-Fonds 2051, in der Urlaubszeit den Mahnbescheid zugestellt?
15.08.20111049 Mal gelesen
Beteiligte des S.W. Immo-Fonds 2051 haben es nicht leicht. Besonders solche, die in der Vergangenheit die Zahlung ihrer monatlichen Raten eingestellt haben, weil sie das Vertrauen in den Fonds verloren haben. Sie werden regelmässig angeschrieben, sei es durch direkte Anschreiben der Fondgesellschaft oder deren Anwälte aus Bonn. Einer Vielzahl von Anlegern, die durch den Autor vertreten werden, wird nunmehr überraschend in der Ferienzeit gerichtliche Mahnbescheide zugestellt. Hintergrund ist wohl der, dass trotz erfolgtem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsrecht, vermeintliche Ansprüche auf Ableistung der Sparraten noch vor Ende der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Anleger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Mahngericht Stuttgart zugestellt bekommen sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich den geltend gemachten Ansprüchen erwehren.

Häufig ist es der Fall, dass allein unter Verjährungsgesichtspunkten zumindest teilweise den Ansprüchen erfolgreich entgegen getreten werden kann. 

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