Filmfondsanleger erlebt am Ende doch noch „großes Kino“! Regie führte das Oberlandesgericht Brandenburg Az.: 4 U 64/10 in seiner am 8. September 2010 eröffneten Premiere.

Aktien Fonds Anlegerschutz
04.01.2011514 Mal gelesen

Die Dreharbeiten begannen bereits im Jahre 2003. Hintergrund war, dass ein Anleger sich als Gesellschafter in Höhe von 25.000,00 € an einer Fondsgesellschaft (Medienfonds) beteiligte. Dem war ein Beratungsgespräch durch eine Kundenberaterin der Bank vorausgegangen, an dessen Ende der Anleger das "Ticket" (Zeichnungsschein) für die erhoffte Vorstellung erwarb. Suggeriert wurde dem Anleger eine 100%tige Garantie hinsichtlich des Kapitalerhalts mit Ausnahme des gezahlten Agios. Über das erhebliche Risiko eines Totalverlustes - das dem Wesen einer solchen unternehmerischen Beteiligung innewohnt - wurde der Anleger nicht aufgeklärt. Ob eine solche Aufklärung unterblieb, weil sie sich entgegen der zuvor erwähnten "Kapitalsicherheit" verhalten hätte und so die verkaufsfördernde Werbemaßnahme torpediert hätte, wird wohl auch im Nachhinein "unaufgeklärt" bleiben. Fakt ist indessen, dass unter anderem dieser unterbliebene Hinweis für den Anleger im darauffolgenden Klageverfahren zumindest eine Art von happy end bedeutete.

Aber zurück zum Ausgangspunkt. Nach erfolgter Werbeeinleitung durch die Berater der Bank wähnte man sich nun in Sicherheit und wartete gespannt auf den Beginn der eigentlichen Vorstellung. Diese zog sich nicht nur in die Länge sondern blieb am Ende völlig aus, denn angepriesene Ausschüttungen wurden nicht ausgezahlt. Darüber hinaus wurde nahezu das gesamte Kapital zu anderen Zwecken als der Filmproduktion verwendet.    

 

In Anbetracht dieser ernüchternden Folgen beschritt der Anleger den Klageweg und bekam sein eingesetztes Kapital zurück - so jedenfalls urteilte das OLG. Zurückgeben muss er im Gegenzug das "entwertete" Ticket (Beteiligung an der Gesellschaft).