Abmahnung Scooter – J’adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67) – DigiProtect – Rechtsanwälte Schalast & Partner – 480 EUR

Abmahnung
10.03.20101059 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns wird im Rahmen einer Beratung eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner vorgelegt. Diese vertritt die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien aus Frankfurt am Main. Es geht das Musikstück "Scooter ? J?adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67).

Der angebliche Verstoß soll aus November 2009 stammen.

Vorsicht bei der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 ? für zukünftige Verstöße und enthält gleichzeitig auch eine Festlegung des Zahlungsanspruchs in Höhe von 480,00 ?.

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob dieser Anspruch zu Recht besteht.

 

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, halten wir für unklug.
 
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
 
Von der Art der Reaktion hängtEiniges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann.
 
Sofern Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie weder ein "Geständnis? noch ein "Anerkenntnis? abgeben. Die vorbehaltlose Unterzeichnung der von den Abmahnern entworfenen Unterlassungserklärung ist ein solches "Geständnis".
 
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie sich beraten.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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