Film SHAFT - Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
02.09.201926 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen so genantem Filesharing ab. Erfahren Sie hier mehr über aktuelle Fälle.

Filesharing Vorwurf bzgl. des Films "Shaft": jetzt schießt Waldorf Frommer zurück (Abmahnung für Warner Bros. Entertainment und Co.)

 

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von den diversen Rechteinhabern des beliebten Films "Shaft" (allen voran Warner Bros. Entertainment) beauftragt, um gegen illegale Filesharing Fälle des neuen Shaft Films vorzugehen, welcher dieses Jahr erschienen ist. 

 

Was wird verlangt?

Dem betroffenen Anschlussinhaber wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer ein rechtswidriger Download bzw. das rechtwidrige Anbieten des Films vorgeworfen (Filesharing, bzw. Urheberrechtsverstoß). Es wird die sofortige Löschung der Daten verlangt, sowie die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, welche bei zukünftiger Verstößen die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. 

Damit nicht genug. Der Betroffene soll Schadensersatzes i.H.v. 700,- Euro und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 215,- Euro zahlen. Dabei legt die Kanzlei einen Streitwert i.H.v. 700,- Euro zu Grunde.  Der Streitwert wird auf Grundlage der Lizenzgebühren ermittelt, die Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie den Film in der von Ihnen veröffentlichten Form legal hätten lizenzieren wollen.

Zur Erfüllung dieser Forderungen wird dem Betroffenen eine Frist gesetzt. Sollte der Betroffene nicht binnen Frist auf die Abmahnung eingehen, so wird ein gerichtliches Verfahren angekündigt. 

 

Was sollten Betroffene wissen?

 

In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob der Betroffene überhaupt Verantwortlicher ist. Das wäre er nur, wenn er persönlich auch den Filesharing-Verstoß begangen hätte, bzw. als Störer zu qualifizieren wäre. Ein Anschlussinhaber haftet nicht automatisch für jeden Verstoß der über den betreibenden Internetanschluss z.B. durch Freunde oder Familienmitglieder begangen wird. 

Hier bedarf es einer umfassenden anwaltlichen Prüfung, da die dazu entwickelte Rechtsprechung vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen ist. 

Wenn Sie nicht als Täter/Störer in Frage kommen, ist die gesamte Abmahnung hinfällig. Doch auch wenn Sie für das Filesharing tatsächlich selbst verantwortlich sein sollten, bleibt zu prüfen, ob die Unterlassungserklärung modifiziert werden sollte und ob der Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühre reduziert werden können.

 

Wenn Sie betroffen sind gilt:

  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderte Summe
  • Wenden Sie sich binnen Frist an einen Rechtsanwalt

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)