Der Abmahner
Über den bei Abmahnungen bekannten Berliner Rechtsanwalt Sandhage laufen derzeit wieder Abmahnungen für die Sachse Vertreibs Marlen und Swen Sachse GbR bei uns ein. Über den Ebaynamen "dein.laden.fuer.alles" vertreiben die Abmahner Sonnenbrillen, Strümpfe, Schals etc.
Der Vorwurf
Gerügt wird der Verstoß eines Konkurrenten gegen das Wettbewerbsrecht in der Form, dass in der Produktbeschreibung "Original" bei dem angebotenen Druckerzubehör eine irreführende Werbung zu sehen sei, da dies bei Markenwaren eine Selbstverständlichkeit sei.
Die Forderung
Zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme der Gebühren von 334,75 ? gefordert.
Unsere Einschätzung
Mit Selbstverständlichkeiten wird das gesetzlich ohnehin geschuldete umschrieben, das beim Verbraucher den falschen Eindruck erweckt, das beschriebene Produkt sei besser als andere. Darin ist laut Nr. 10 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG eine unzulässige Handlung zu erkennen.
Über die Frage, ob die Artikelbeschreibung mit "Original" eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt aus dem Grunde, dass jeder Verkäufer verpflichtet ist, ausschließlich Originalprodukte anzubieten, sind die sich Gerichte nicht einig. Auch wenn das LG Frankfurt sowie das LG Bochum dies annimmt und daher von einer unzulässigen Handlung ausgeht, ist das OLG Hamm der Meinung, dass dies nur der Abgrenzung von Plagiat-Händlern dient und daher zulässig ist.
Unser Rat
Die Chancen, gegen die Abmahnung vorzugehen, sind also nicht aussichtslos. In jedem Fall sollte die Abmahnung durch einen Fachanwalt geprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, da Rechtsanwalt Sandhage für die Geltendmachung der Vertragsstrafe bekannt ist. Sprechen Sie uns unbedingt innerhalb der gesetzten Frist an, damit wir mit Ihnen rechtzeitig im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung die nötigen Schritte besprechen können.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)